Psychotherapeutenkammer Bayern

Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 - Klärung der Zuordnung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Rahmen der Impfreihenfolge

Meldung vom 03. März 2021

Uns erreichen zur Zeit Klagen von Mitgliedern, dass sie noch kein Impfangebot erhalten haben. Die Umsetzung der Impf-Kampagne gestaltet sich offenbar regional sehr uneinheitlich. In einigen Regionen haben unsere dort ansässigen niedergelassenen Mitglieder bereits ein Impfangebot erhalten und sind auch schon in größerer Zahl geimpft worden. In anderen Regionen gibt es noch kein Impfangebot für unsere Mitglieder, in einigen Regionen übrigens auch noch nicht regelhaft für niedergelassene Ärzt*innen. Weiterhin haben wir Kenntnis davon erhalten, dass Impfärzt*innen gegenüber Psychotherapeut*innen deren Einstufung in die Gruppe der Fachärzt*innen bestritten. Einem Mitglied wurde unterstellt, sich auf diese Weise vordrängeln zu wollen.

Wir haben deshalb das bayerische Gesundheitsministerium aufgefordert, gegenüber den Leitungen der Impfzentren klar zu stellen, dass Psychotherapeut*innen in der Impf-Reihenfolge wie andere vergleichbare Facharztgruppen einzustufen sind. Dies hat die Bundespsychotherapeutenkammer auch bereits in ihrer Stellungnahme zur Impf-Verordnung gegenüber Bundesgesundheitsminister Spahn und dem Leiter der STIKO Prof. Th. Mertens gefordert. Weiterhin haben wir das bayerische Gesundheitsministerium darauf hingewiesen, dass auch in der praktischen Ausbildung tätige Ausbildungsteilnehmer*innen aufgrund ihrer vergleichbaren Tätigkeit entsprechend einzustufen sind.

 

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