Die Berufsordnung der PTK Bayern stellt die Überzeugung der Psychotherapeut*innen zu ihrem Verhalten gegenüber den Patient*innen, den Kolleg*innen, den anderen Partner*innen im Gesundheitswesen sowie zu ihrem Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Sie beschreibt die qualitativen Standards der psychotherapeutischen Tätigkeit und stärkt somit das Vertrauen der Patient*innen und der Öffentlichkeit in den Berufsstand, was eine wesentliche Grundlage der psychotherapeutischen Tätigkeit ist.
Der Kammer ist es nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 65 des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) vom Staat als Aufgabe übertragen, die Erfüllung der psychotherapeutischen Berufspflichten zu überwachen. Diese Aufgabe dient sowohl dem Schutz der Patient*innen als auch der Wahrung des Ansehens des Berufsstandes.
Es obliegt der Kammer, Beschwerden von Patient*innen und andere Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die Berufsordnung zu überprüfen. Festgestellte Berufsrechtsverstöße sind von der Kammer zu rügen oder in schwereren Fällen dem Berufsgericht vorzulegen. Das Berufsaufsichtsverfahren kann aber auch dazu dienen, entstandene Missverständnisse zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in sowie zwischen Kolleg*innen untereinander aufzuklären und unberechtigte Vorwürfe zu entkräften.