Psychotherapeutenkammer Bayern

Patient*innen & Ratsuchende

Auf dieser Seite für Patient*innen finden Sie einige grundlegende Informationen über Psychotherapie sowie Links zu umfangreicherem Informationsmaterial, wenn Sie für sich selbst, Angehörige oder Freunde eine Psychotherapie in Erwägung ziehen und dazu Fragen haben.

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie hat die Feststellung, Heilung und Linderung von psychischen Erkrankungen und Störungen zum Ziel. Sie ist eine Heilkunde, die in Deutschland nur von dazu berechtigten Personen ausgeübt werden darf.

Wer heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ ausüben darf, ist im Psychotherapeutengesetz geregelt. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. Nur, wer eine staatliche Erlaubnis (Approbation) besitzt, darf sich so bezeichnen. Das sichert eine qualitativ hochwertige Behandlung mit wissenschaftlich überprüften Methoden.

Eine Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in für die Behandlung von Patient*innen aller Altersstufen erhält, wer ein Diplom- oder Masterstudium in Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie erfolgreich absolviert und anschließend eine psychotherapeutische Ausbildung zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut abgeschlossen hat. Psychologische Psychotherapeut*innen, die niedergelassen als Vertragspsychotherapeut*innen (also in einer „Kassenpraxis“) arbeiten, müssen, um Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können, zusätzlich noch eine Ergänzungsqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nachweisen.

Für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gilt dasselbe, jedoch ist hier neben dem Psychologiestudium als Grundlage auch das Studium der Pädagogik oder der Sozialen Arbeit zulässig. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind spezialisiert auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. vollendeten Lebensjahr.

Außerdem gibt es den Beruf der Psychotherapeut*in. Hierfür muss seit dem 1. September 2020 ein Universitätsstudium, das die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt, absolviert werden.

Außerdem können auch Ärzt*innen psychotherapeutisch tätig sein, die eine psychotherapeutische Weiterbildung oder ihre Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie abgeschlossen haben.
Psychotherapeut*innen behandeln Erkrankungen, die eine psychische Ursache haben, sowie psychische Begleiterscheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen oder belastenden Situationen. Psychische Erkrankungen zu erkennen und zu behandeln, ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens – auch weil psychische Erkrankungen immer häufiger werden. Oft sind psychische Beeinträchtigungen sehr belastend für die Betroffenen sowie für das soziale und berufliche Umfeld.

Psychotherapeut*innen sind als Angehörige eines staatlich geregelten Heilberufes Mitglieder einer Psychotherapeutenkammer. Die Psychotherapeutenkammer hat u.a. die Aufgabe, die Berufspflichten ihrer Mitglieder zu überwachen. Auch dies sichert die Qualität ihrer Arbeit.

Psychotherapie ist in Deutschland eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen: Jede*r Versicherte hat bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert Anspruch auf eine Behandlung.

Die Behandlung kann ambulant in der Praxis einer*eines niedergelassenen Psychotherapeut*in stattfinden oder stationär in speziellen Kliniken. Auch in Beratungsstellen werden psychotherapeutische Behandlungen angeboten. Psychotherapie kann dabei einzeln oder in der Gruppe durchgeführt werden.

Im deutschen Gesundheitssystem sind derzeit vier verschiedene Verfahren für die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Psychotherapie anerkannt:

Wenn Sie an einer psychischen Erkrankung leiden, sich überfordert oder unwohl fühlen, Fragen zur Behandlung psychischer Störungen und Erkrankungen haben, sollten Sie sich an eine*n qualifizierte*n Psychotherapeut*in wenden. Psychische Erkrankungen sind genauso häufig wie körperliche Erkrankungen, jede*n kann es treffen. Und genauso wie bei körperlichen Erkrankungen ist es in jedem Fall sinnvoll, so früh wie möglich eine*n Behandelnde*n um Rat zu fragen.

Weitere Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie, zum Antrag an die Krankenkasse, zu den Voraussetzungen etc. und Antworten auf viele Fragen, die Sie sich vielleicht noch stellen, finden Sie in den Broschüren der Bundespsychotherapeutenkammer „Wege zur Psychotherapie“ und „Elternratgeber“:

  • Was ist Psychotherapie?
  • Wann bin ich psychisch krank?
  • Erste Fragen an sich selbst
  • Wer behandelt psychische Krankheiten?
  • Wie finde ich eine*n Psychotherapeut*in?
  • Wie werden psychische Krankheiten behandelt?
  • Was passiert in einer Psychotherapie?
  • Wirkt Psychotherapie?
  • Wer übernimmt die Kosten?
  • Welche Rechte haben Sie als Patient*in?
  • Adressen

Broschüre 'Wege zur Psychotherapie'

Diese Broschüre ist jetzt auch als eigenständiges Internetangebot verfügbar: www.wege-zur-Psychotherapie.org


Eltern können sich mit dem Elternratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer über psychische Erkrankungen und Störungen bei Kindern und Jugendlichen informieren.

Broschüre „Elternratgeber”

 

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