Die PTK Bayern ist die gesetzliche Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeut*innen, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und der Psychotherapeut*innen in Bayern.
Die Kammer wurde auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes im Jahr 2002 gegründet und ist als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie erfüllt eigenverantwortlich die vom Staat übertragenen Aufgaben als Selbstverwaltung der beiden psychotherapeutischen Heilberufe und ist in vielen Arbeitsfeldern aktiv. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kammer fest definierte Aufgaben als eigenverantwortliche Trägerin übernimmt, die der Staat sonst leisten müsste. Nach diesem sog. Subsidiaritätsprinzip tritt der Staat zurück und weist der kleineren Einheit den Vorrang im Handeln zu. Als Rechtsform dieser Institutionen hat sich die Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) bewährt.