Verzeichnisse der zugelassenen Weiterbildungsstätte mit der*dem zuständigen Weiterbildungsbefugten sowie der auf Eignung geprüften Personen für die Hinzuziehung als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in
Die PTK Bayern führt gemäß § 11 Absatz 9 der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeut*innen Bayerns ein Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten mit der*dem zuständigen Weiterbildungsbefugten, aus dem sich der Umfang der Zulassung und Befugnis ergibt, sowie ein Verzeichnis der auf Eignung geprüften Personen für die Hinzuziehung als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in.
Hier können Sie die Verzeichnisse aufrufen: