Psychotherapeutenkammer Bayern

Unser Berufsbild

Die Psychotherapeutenkammer Bayern vertritt die Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und die nach neuem Recht approbierten Psychotherapeut*innen. Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben die Ausbildung gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16. Juni 1998 absolviert. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen behandeln Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, bei denen Psychotherapie indiziert ist, bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Wer die Approbation nach dem neuen PsychThG in der seit dem 1. September 2020 geltenden Fassung erlangt hat, führt die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Im Anschluss erfolgt eine Weiterbildung in den Gebieten „Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“.
Alle drei Berufsgruppen sind Angehörige eines freien akademischen Heilberufes. Sie sind der Förderung der Gesundheit, der Prävention, der Behandlung von Krankheit und der Linderung von Leiden verpflichtet, unabhängig von Alter, sozialem Status, Geschlecht und Herkunft.
Sie behandeln selbständig psychische Erkrankungen und psychische Faktoren bei körperlichen Erkrankungen. Zu dem Tätigkeitsbereich gehören aber auch Diagnostik, Prävention, Rehabilitation, Beratung, Gutachtenerstellung, Supervision, Forschung und Lehre.
Diese Therapeut*innen arbeiten häufig in eigener Praxis, aber auch als Angestellte im Team mit anderen Behandler*innen zusammen. In einem Anstellungsverhältnis arbeiten diese z. B. in psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhäusern, Suchtkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Beratungsstellen, Unternehmensberatungen, Forschungseinrichtungen oder an Universitäten.

Auf dem 24. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) im Mai 2014 wurde das Berufsbild für Psychotherapeut*innen beraten. Dieses gibt ein umfassendes Bild über die Tätigkeiten eines*r Psychotherapeut*in.

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