Informationen
Psychotherapie ist die Behandlung psychisch bedingter oder mitbedingter Krankheiten bzw. Störungen mithilfe psychologischer Methoden, die wissenschaftlich überprüft sind. Psychotherapeut*innen haben die fachlich erforderlichen und gesetzlich definierten Voraussetzungen zur Durchführung von Psychotherapie.
Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind Verfahren zur Untersuchung und Behandlung seelischer Erkrankungen und Vorgänge, deren Ursachen unbewusst sind. Aktuelle psychische Erkrankungen und Störungen, die sich im Erleben, Verhalten und in Beschwerden zeigen, werden als Folge von unzureichend verarbeiteten Konflikten und Traumatisierungen in der Kindheit und der gesamten Lebensgeschichte angesehen. Die analytische Psychotherapie bearbeitet die psychische Grundstruktur des Patienten oder der Patientin. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie fokussiert auf einen oder mehrere aktuelle Konflikte. Durch die Analyse von Assoziationen, Träumen und Reaktionen des*der Patient*in gegenüber dem*der Psychotherapeut*in und anderen können Entwicklungsschritte nachgeholt und Konflikte aufgelöst werden.
Die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind für die Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie wendet Erkenntnisse aus der experimentell begründeten Psychologie an. Der Fokus der Behandlung liegt auf klar umschriebenen, definierten Verhaltensweisen, Kognitionen, Emotionen und physiologischen Parametern. Aufbauend auf einer detaillierten Analyse der aktuellen Probleme werden konkrete Veränderungsziele und Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet, die darauf gerichtet sind, eine Besserung zu erreichen. Die persönliche Lebensgeschichte der Betroffenen und ihren Erfahrungen und früheren Problemlösungsansätze werden mit berücksichtigt. Methoden schließen dabei auch praktische Übungen mit ein.
Das Verfahren ist für die Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
Gesprächspsychotherapie
Probleme entstehen aus Sicht der Gesprächspsychotherapie dann, wenn das Selbstbild und die Selbstwahrnehmung eines Menschen gestört und nicht mit den Rückmeldungen aus dem sozialen Umfeld und den aktuellen Lebenserfahrungen kongruent sind. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Psychotherapiesitzungen steht die Auseinandersetzung mit emotionalen Prozessen, die Entwicklung neuer Betrachtungsweisen und neuer Lösungen. Neben der inneren Erlebenswelt wird ebenso auf die Handlungsebene und Bedingungen des sozialen Umfelds eingegangen.
Die Gesprächspsychotherapie wurde im September 2002 in Deutschland vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren für die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen eingestuft. Sie zählt nicht zu den sogenannten Richtlinienverfahren und ist daher im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung aktuell nicht zugelassen.
Systemische Therapie
In der systemischen Therapie wird der Mensch im Beziehungsgefüge seines Umfeldes (Systems) betrachtet und psychische Krankheitssymptome werden als Ausdruck bestimmter Beziehungsmuster bewertet. Der Fokus in der systemischen Therapie liegt daher nicht nur auf den Betroffenen (als sog. Symptomträger*innen), sondern das gesamte Lebensumfeld und Herkunftssystem wird betrachtet und berücksichtigt. Therapeutische Interventionen zielen darauf ab, Muster deutlich werden zu lassen, Ressourcen zu aktivieren und Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten zu erweitern. Es werden dabei sowohl gesprächs- und verhaltensorientierte Techniken als auch darstellend-kreative Techniken verwendet.
Die Systemische Therapie wurde im Dezember 2008 in Deutschland vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingestuft. Die Systemische Therapie für Erwachsene wurde als weiteres Richtlinienverfahren aufgenommen und steht nunmehr als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.