Psychotherapeutenkammer Bayern

Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 - Zuordnung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Rahmen der Impfreihenfolge

Meldung vom 10.05.2021

Die Kammer hat sich gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dafür eingesetzt, die Zuordnung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Rahmen der Impfreihenfolge eindeutig zu klären.

Das Ministerium hat hierzu mitgeteilt, dass Psychotherapeut*innen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5   der CoronalmpfV Anspruch auf eine Schutzimpfung mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe) haben.

Sie können sich über die Seite www.impfzentren.bayern bei dem örtlich zuständigen Impfzentrum anmelden. Bei der Anmeldung ist im Bereich der Gesundheitsdaten im Feld ‚Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung‘ die Kategorie ‚med. Einrichtung mit regelmäßigem Patientenkontakt (sonstige stationäre Versorgungsbereiche, incl. Maßregelvollzug),‘ oder ‚sonstige Facharztpraxis mit Patientenkontakt‘ auszuwählen. Psychotherapeut*innen können sachlich unter beide Begriffe gefasst werden.

Im Impfzentrum ist dann ein entsprechender Nachweis der Einrichtung vorzulegen. Vertragsärztlich tätige Psychotherapeut*innen können Ihre selbstständige Tätigkeit in eigener Praxis gegenüber den Impfzentren durch Vorlage eines Arztregister-Auszugs nachweisen.
Einen solchen Registerauszug können die Vertragspsychotherapeut*innen nach Auskunft der KVB dort formlos und kostenfrei per E-Mail unter der Adresse Arztregister@kvb.de anfordern. In der Anforderung muss darauf hingewiesen werden, dass ein „Registerauszug mit tätigkeitsbezogenen Daten“ benötigt wird. Der Versand des Auszugs erfolgt in der Regel per Post, weshalb für die Anforderung ein gewisser zeitlicher Vorlauf zum Impftermin eingeplant werden sollte.

 

Die eindeutige Klärung der Zuordnung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Rahmen der Impfreihenfolge resultierte aus Forderungen der PTK Bayern gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Siehe hierzu die Homepagemeldung „Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 - Klärung der Zuordnung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Rahmen der Impfreihenfolge“ vom 03. März 2021.

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