Psychotherapeutenkammer Bayern
Die Weiterbildung erfolgt i. d. R. unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätten und wird durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Auszunehmen hiervon sind die Absolvierung der Weiterbildung im Rahmen der jeweils geltenden Übergangsvorschriften sowie die in Abschnitt B der WBO PP/KJP für den jeweiligen Bereich geregelten Abweichungen. Durch den Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen.
Nachfolgend können Sie die Antragsunterlagen (elektronisch ausfüllbar) nebst den darin enthaltenen weiteren Informationen zu den einzureichenden Nachweisen sowie näheren Angaben zu den Übergangsvorschriften und deren Fristen abrufen. Die ausgefüllten Anträge bitten wir unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen bei der Kammer einzureichen.
Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung und den Hinweisen in den Antragsformularen.
Klinische NeuropsychologieAntrag Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie
Spezielle Psychotherapie bei DiabetesAntrag Anerkennung der Zusatzbezeichnung Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
Spezielle SchmerzpsychotherapieAntrag Anerkennung der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerzpsychotherapie
SozialmedizinAntrag Anerkennung der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin
Analytische PsychotherapieAntrag Anerkennung der Zusatzbezeichnung Analytische Psychotherapie
Systemische TherapieAntrag Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie
Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieAntrag Anerkennung der Zusatzbezeichnung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
VerhaltenstherapieAntrag Anerkennung der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie