Ausbildungsteilnehmer*innen & die Kammer
Die Kammer setzt sich für die Belange des beruflichen Nachwuchses ein und versucht den berechtigten Anliegen Nachdruck zu verleihen.
Die Ausbildungsteilnehmer*innen Psychotherapie (PiA) sind in Bayern keine Kammermitglieder. Allerdings werden ihre Vertreter*innen als satzungsgemäße Gäste in die Delegiertenversammlung der PTK-Bayern eingeladen. Die aktuellen Vertreter*innen finden sich auf der Seite der Vertreter*innen der PP & KJP in der Delegiertenversammlung und sind über folgende E-Mail-Adresse erreichbar: piaforumbayern@gmail.com
Die Kammer hat sich stets um eine angemessene Vergütung für die Ausbildungsteilnehmer*innen im Rahmen des praktischen Teils der Ausbildung bemüht. Durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung konnte eine leichte Verbesserung für die PiA erreicht werden. Ab dem 1. September 2020 wird in Krankenhäusern bzw. psychiatrischen Kliniken eine Vergütung während des sog. Psychiatriejahres (Praktische Tätigkeit 1) von 1.000 Euro im Monat gezahlt, wenn dieser Ausbildungsabschnitt in Vollzeitform erbracht wird. Über diese Neuerung und deren konkreten Umsetzung informiert die Bundespsychotherapeutenkammer in einer BPtK-Information. Wichtig ist für diesen Ausbildungsabschnitt auch eine klare vertragliche Grundlage der praktischen Tätigkeit der Ausbildungsteilnehmer*innen. Hier kann z. B. der Mustervertrag eine Hilfe sein, welcher von einer Kommission bei der Berliner Psychotherapeutenkammer gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di erarbeitet worden ist.