Beratung für Patient*innen in Psychotherapie
Bei Problemen im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung, die nicht im Gespräch mit der*dem jeweiligen Psychotherapeut*in klärbar scheinen, können Patient*innen sowie deren Angehörige sich von unabhängigen Psychotherapeut*innen vertraulich beraten lassen.
Das Beratungsangebot ist eine eigenständige Einrichtung der PTK Bayern und richtet sich an Patient*innen, die sich in Psychotherapie bei einem Mitglied der PTK Bayern befinden (d. h. einem*einer Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in). Patient*innen, die sich in ärztlich-psychotherapeutischer oder anderweitiger Behandlung befinden, können sich zum Beispiel an die Bayerische Landesärztekammer (www.blaek.de) oder an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (www.patientenberatung.de) wenden.
Die Beratung wird kostenfrei angeboten und kann auch anonym wahrgenommen werden. Sie wird von Psychotherapeut*innen durchgeführt, die von der PTK Bayern hierzu berufen wurden. Die ehrenamtlichen Berater*innen sind zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beratung ist nicht Teil von Verwaltungsverfahren der Kammer. Die Verfahrensordnung mit allen Informationen zur Patientenberatung können Sie hier einsehen.
Rechtsberatung, rechtliche Stellungnahmen oder fachliche bzw. rechtliche Gutachten sind im Rahmen dieser Beratung nicht möglich.
Wenn Sie die Beratung in Anspruch nehmen möchten, hinterlassen Sie bitte auf dem jederzeit erreichbaren Anrufbeantworter unserer Beratungsnummer eine Telefonnummer, unter der Sie von unseren Berater*innen zurückgerufen werden können. Bitte nennen Sie auch einige Zeitpunkte, zu denen Sie erreichbar sind. Die Nachricht wird ausschließlich von einer*einem der berufenen Berater*innen abgehört. Wenn Sie ausschließen möchten, dass über Ihre Rückrufnummer Ihre Identität zu ermitteln ist, verwenden Sie bitte eine Rufnummer, bei der dies nicht möglich ist.
Unsere Beratungsnummer: 089 - 51 55 55 275
Wenn Sie Anlass zu einer Beschwerde über ein Mitglied der Kammer haben oder Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Berufspflichten sehen, können Sie sich an die Berufsaufsicht der PTK Bayern wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
PTK Bayern