Amtliche Verlautbarungen der Kammer ab dem Jahr 2020 werden ausschließlich auf der Internetseite der Kammer veröffentlicht (§ 1 Satz 4 der Satzung, Art. 17 Abs. 3 BayDiG). Die Verlautbarungen können auch in der Geschäftsstelle der Kammer eingesehen werden. Die amtlichen Verlautbarungen der Jahre bis einschließlich 2019 wurden im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht.