Anerkannte Sachverständige
Die PTK Bayern erkennt seit Juli 2012 Mitglieder, die ihre Fachkenntnisse gemäß der
Gutachterrichtlinie Forensik nachgewiesen haben, als Sachverständige für die folgenden Rechtsgebiete an:
- Strafrecht/Jugendstrafrecht
- Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage
- Familienrecht
- Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht
- Neuropsychologie
Die von der PTK Bayern anerkannten Sachverständigen stehen insbesondere Gerichten, Behörden und Institutionen als sachkundige Gutachter zur Verfügung.
Eine Liste mit den von der PTK Bayern anerkannten Sachverständigen finden Sie hier zum Herunterladen.