2. Fragen zu Beantragung und Ausgabe des ePtA
2.1. Wer kann einen ePtA beantragen?
Jedes Kammermitglied der PTK Bayern kann einen ePtA beantragen.
Bei Sicherstellungsassistent*innen ist erforderlich, dass diese über einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis verfügen, wenn diese im Auftrag des*der zu vertretenden Vertragsärzt*in Datensätze (z.B. Arztbriefe, Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Notfalldatensätze) qualifiziert elektronisch signieren soll.
Ob Angestellte in Krankenhäusern einen ePtA benötigen, hängt vom jeweiligen Krankenhaus ab und muss bei der Krankenhausleitung erfragt werden.
2.2. Angabe von mehreren Vornamen und Doppelnamen im ePtA-Antrag
Für die Beantragung des ePtA müssen Sie Ihre Identität mittels Post-Ident-Verfahren nachweisen. Hierfür ist es wichtig, dass Ihre Daten (Name & Adresse) korrekt mit Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen.
Hinweis bei mehreren Vornamen:
Sollten Sie mehrere Vornamen in Ihrem Ausweisdokument vermerkt haben, in den Daten bei der PTK Bayern/in Ihrem Antrag jedoch nur einen Namen gelistet haben, reicht dies zur Bestätigung der Identität aus. Sie müssen nicht zwingend Ihre(n) weitere(n) Vornamen eintragen lassen. Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind, gelten als ein Name.
Hinweis bei Doppelnamen
Ist Ihr Nachname ein Doppelname und auch so in Ihrem Ausweisdokument vermerkt, muss dieser vollständig im System der PTK Bayern und im Antrag aufgeführt sein. Sofern Ihr Name nicht vollständig oder korrekt ist, muss dieser zunächst korrekt im System der PTK Bayern eingepflegt werden.
2.3. Ich habe mehrere dienstliche Adressen. Benötige ich mehrere Ausweise?
Nein, jede Person benötigt nur einen Ausweis.
Bei mehreren dienstlichen Adressen (z.B. zwei Praxisadressen), geben sie bitte Ihre Hauptadresse an, mit der Sie auch im Verzeichnisdienst gelistet werden möchten.
2.4. Kann ich für meine Angestellten oder meine Sicherstellungsassistenz einen ePtA beantragen?
Nein. Der ePtA ist ein höchstpersönlicher Ausweis. Der Ausweis muss daher von jedem Mitglied persönlich beantragt werden.
2.5. Wie läuft die Beantragung ab?
Im Mitgliederbereich der PTK Bayern haben Sie die Möglichkeit, den ePtA zu beantragen. Durch das Antragsportal der PTK Bayern werden Sie Schritt für Schritt geleitet. Zunächst überprüfen und ggfls. aktualisieren Sie im Antragsportal der PTK Bayern Ihre hinterlegten Daten. Dann wählen Sie den Anbieter, der Ihren ePtA produzieren wird und werden zu diesem weitergeleitet. Bitte folgen Sie dort den weiteren Bearbeitungsschritten.
2.6. Wo beantrage ich den ePtA?
Sie können den ePtA im Mitgliederbereich der PTK Bayern beantragen.
2.7. Ich kann mich nicht im Mitgliederportal einloggen. Wie erhalte ich meine Zugangsdaten?
2.7.1. Passwort vergessen
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, können Sie diese über die „Passwort vergessen“-Funktion unten auf der Login-Seite des Mitgliederbereichs anfordern: www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/pa_login.html
Sie erhalten per Mail ein neues Passwort zugeschickt.
2.7.2. Bisher keine Zugangsdaten
Ihre Zugangsdaten haben Sie automatisch per E-Mail zugeschickt bekommen, wenn Sie bei Ihrer Anmeldung bei der PTK Bayern eine E-Mail-Adresse angegeben haben. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, können Sie diese über die „Zugangsdaten anfordern“-Funktion unten auf der Login-Seite des Mitgliederbereichs beantragen: www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/pa_login.html
2.8. Auswahl Anbieter?
Sie entscheiden selbst, bei welchem der auf unserer Internetseite aufgeführten Anbieter Ihr ePtA hergestellt wird. Die Anbieter (sogenannte Vertrauensdiensteanbieter), die von den Psychotherapeutenkammern zugelassen werden, produzieren die Ausweise und gewährleisten die technische Infrastruktur für die Onlineprüfung der elektronischen Signaturen sowie die Sperrdienste für den Fall, dass z. B. eine Karte verloren geht oder die Berechtigung zur Berufsausübung endet.
Teilweise werden die Anbieter auf anderen Webseiten auch als Kartenproduzenten, Vertrauensdiensteanbieter (VDA) oder Provider bezeichnet.
2.9. Die angezeigten hinterlegten Daten im Antragsportal sind nicht korrekt oder unvollständig: Wie ändere ich diese?
Im Antrag werden Ihre bei uns im System gespeicherten Daten angezeigt. Sollten diese nicht korrekt, veraltet oder unvollständig sein, übermitteln Sie über den Button „Meine Daten stimmen nicht“ eine Änderungsmitteilung an die PTK Bayern. Sie gelangen dazu zu einem Online-Änderungsformular. Der Antragsprozess zum ePtA ist dann zunächst unterbrochen. Die neuen Adressdaten müssen von der PTK Bayern zunächst in die Mitgliederverwaltung übernommen werden. Sie erhalten nach erfolgter Aktualisierung eine E-Mail von uns. Anschließend können Sie erneut mit dem Antrag Ihres ePtA beginnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns Änderungen zu Titel, Vorname, Nachname und Geburtsdatum nicht über das Online-Änderungsformular mitteilen können, da wir dazu nachweisende Dokumente von Ihnen benötigen (z. B. amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde, Kopie der Eheurkunde etc.). Beglaubigte Kopien können derzeit nur auf dem Postweg eingereicht werden.
2.10. Was ist die Vorgangsnummer und wie erhalte ich sie?
Die Vorgangsnummer wird mit der Antragstellung auf der Website der PTK Bayern erzeugt und wird zur weiteren Bearbeitung des Antrags bei Ihrem Anbieter benötigt. Sie ist eine eindeutige Nummer, mit der Sie sich für eventuelle Rückfragen zu Ihrem Ausweis bei der Kammer oder beim Anbieter identifizieren können. Bitte notieren Sie sich daher Ihre Vorgangsnummer am Ende des Antragsvorgangs bei der PTK Bayern bzw. drucken Sie diese aus.
Nach Abschluss des Antrags bei Ihrem Anbieter sendet dieser eine Mitteilung an die Kammer, damit wir Ihre Mitgliedschaft gegenüber dem Anbieter formal bestätigen und so die Produktion des Ausweises freigeben können. Bitte beachten Sie dabei die vom jeweiligen Anbieter angegebenen Bearbeitungszeiten.
2.11. Freischaltung & Aktivierung: Was ist zu tun, nachdem ich Karte und PIN erhalten habe?
Sobald Sie von Ihrem Anbieter Ihren ePtA und Ihren PIN erhalten haben, müssen Sie den Ausweis noch freischalten und aktivieren, bevor Sie ihn nutzen können. Die Freischaltung erfolgt auf dem Portal Ihres jeweiligen Anbieters. Bitte beachten Sie daher die jeweiligen Hinweise Ihres Anbieters zur Freischaltung des ePtA, die Sie in dem Brief mit Ihrem ePtA erhalten.
2.12. Wofür benötige ich ein aktuelles Foto?
Der ePtA ist ein höchstpersönliches Dokument. Daher wird auf den ePtA ein Foto von Ihnen zu finden sein. Bitte beachten Sie bei der Anfertigung bzw. Auswahl des Fotos darauf, dass Sie eindeutig erkennbar sind.