Finanzausschuss
Über uns
Der Finanzausschuss erfüllt satzungsgemäße Aufgaben und ist als ein ständiger Ausschuss eingerichtet.
Seine Aufgaben:
- Überprüfung des Haushaltsabschlusses eines Haushaltsjahres
- Gegenüber der Delegiertenversammlung gibt der Finanzausschuss eine Stellungnahme zu dem vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan und zum Haushaltsabschluss ab.
- Der Finanzausschuss wird in relevanten Finanzfragen einbezogen. Der Vorstand stellt daher gemäß Satzung das Benehmen mit dem Finanzausschuss bei folgenden Fragen her:
- Aufstellung des Haushaltsplanes für ein Haushaltsjahr,
- Änderungen der Beitragsordnung und der Entschädigungs- und Reisekostenordnung, Aufstellung und Änderungen einer Gebührenordnung und
- Bewilligung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
Der Finanzausschuss kann die Abrechnungen nach der gültigen Entschädigungs- und Reisekostenordnung überprüfen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben tagt der Finanzausschuss in der Regel zweimal jährlich.