Ausschuss für Einsprüche
Über uns
Der PTK Bayern ist nach dem Heilberufekammergesetz die Berufsaufsicht über die Psycholgischen Psychotherapeut*innen, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie die Psychotherapeut*innen übertragen. Die Pflichten der Kammermitglieder sind in der Berufsordnung der PTK Bayern geregelt. Werden der Kammer Verstöße gegen die Berufsordnung bekannt, ist sie verpflichtet, entsprechende Hinweise in einem geordneten Verfahren zu prüfen und gegebenenfalls auch Sanktionen zu verhängen. Gegen entsprechende Entscheidungen des Vorstands der PTK Bayern ist Einspruch von Seiten der*des Beschuldigten möglich. Ob und in welchem Umfang dem Einspruch stattgegeben werden kann, entscheidet dann der von der Delegiertenversammlung eingesetzte Ausschuss für Einsprüche. Bei seiner Entscheidung ist er nicht weisungsgebunden und wägt dafür die Vorgaben der Berufsordnung, die Entscheidung des Vorstandes und die Einlassungen der*des Einspruchsführerin*führers ab.