Psychotherapeutenkammer Bayern

Anträge Weiterbildung PP / KJP

Anträge für die Weiterbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen: Weiterbildungsstätte, Weiterbildungsbefugte und Supervisor*innen sowie Selbsterfahrungsleiter*innen

Die Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen Bayerns (WBO PP/KJP) ist von der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeut*innen Bayerns (WBO PT) zu unterscheiden. Bitte prüfen Sie vorab für welche Berufsgruppe Sie die Anträge stellen möchten.
Hier gelangen Sie zu den Anträgen im Rahmen der Weiterbildung für die Psychotherapeut*innen Bayerns.

Die Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen erfolgt i. d. R. in Weiterbildungsstätten, die von der Kammer zugelassen sind oder als Universitätseinrichtung eine Zulassung kraft Gesetzes haben. Die Anleitung und Organisation der Weiterbildung obliegt Kammermitgliedern, die zur Weiterbildung befugt sind. Die Weiterbildungsbefugnis wird von der Kammer erteilt. Sie ist an eine bestimmte Weiterbildungsstätte geknüpft. Die Weiterbildungsbefugten können qualifizierte Dozent*innen sowie Supervisor*innen zur Durchführung der Weiterbildung hinzuziehen. Selbsterfahrungsleiter*innen sind zwingend hinzuzuziehen. Zwischen den Selbsterfahrungsleiter*innen und den Weiterbildungsteilnehmenden darf kein dienstliches Abhängigkeitsverhältnis bestehen. Die Hinzuziehung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen ist bei der Kammer zu beantragen.

Auszunehmen hiervon sind die Absolvierung der Weiterbildung im Rahmen der jeweils geltenden Übergangsvorschriften sowie die in Abschnitt B der WBO PP/KJP für den jeweiligen Bereich geregelten Abweichungen.

Die Antragsunterlagen können als elektronische Dokumente aufgerufen, bearbeitet und ausgedruckt werden. Die ausgefüllten Anträge bitten wir unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen bei der Kammer einzureichen.

Die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Erarbeitung des Weiterbildungskonzeptes für Ihre Einrichtung und die Erstellung Ihres Antrages finden Sie hier.

Bei Rückfragen zur Antragsstellung können Sie gerne eine Anfrage an Weiterbildung@ptk-bayern.de senden; wir werden danach unmittelbar Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

 

Antragsformulare für die Weiterbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen:

Zulassung als Weiterbildungsstätte  

Anmeldung einer kraft Gesetzes zugelassenen Weiterbildungsstätte

Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis

Genehmigung der Hinzuziehung einer*eines Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in
(im Unterschied zu: Genehmigung der Hinzuziehung einer*eines bereits auf Eignung überprüften Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in, s.u.)

Feststellung der Eignung für die Hinzuziehung als Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in

Genehmigung der Hinzuziehung einer*eines bereits auf Eignung überprüften Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in
(im Unterschied zu: Genehmigung der Hinzuziehung einer*eines Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in)

 

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