Psychotherapeutenkammer Bayern

Weiterbildung Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Die Delegiertenversammlung der Kammer hat am 29. November 2023 eine neue Fassung der Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP / KJP) erlassen.

Durch eine Weiterbildung können in bestimmten Bereichen eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Diese Weiterbildungsordnung definiert für die Bereiche Klinische Neuropsychologie, Spezielle Psychotherapie bei Diabetes, Spezielle Schmerzpsychotherapie Sozialmedizin, Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie jeweils den Umfang und den Inhalt der Weiterbildung.

Die Weiterbildung erfolgt i. d. R. unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätten und wird durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Auszunehmen hiervon sind die Absolvierung der Weiterbildung im Rahmen der jeweils geltenden Übergangsvorschriften sowie die in Abschnitt B der WBO PP/KJP für den jeweiligen Bereich geregelten Abweichungen. Durch den Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen.

 

Hier gelangen Sie zu den Anträgen:

Anträge Weiterbildung PP / KJP

Anträge Zusatzbezeichnungen

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