Psychotherapeutenkammer Bayern

Versorgungswerk: Lebenslange Rentenzahlung auf Basis der eingezahlten Beiträge

Seit dem 1. Januar 2006 gibt es für unsere Kammermitglieder eine berufsständische Versorgung im Rahmen eines dafür gebildeten Versorgungswerkes mit dem Namen Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV). Die Verwaltung und Geschäftsführung dieses Versorgungswerkes erfolgt durch die Bayerische Versorgungskammer.


Das Versorgungswerk hat den gesetzlichen Auftrag, ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen in Fällen der Berufsunfähigkeit, des Alters und des Todes Versorgung zu gewähren. Das Versorgungssystem basiert auf einem offenen Deckungsplanverfahren. Ein vorgezogenes oder aufgeschobenes Altersruhegeld ist mit versicherungsmathematisch errechneten Ab- oder Zuschlägen möglich. Neben den Pflichtbeiträgen können die Mitglieder der BIngPPV auch Sonderzahlungen leisten, welche die spätere Rentenleistung entsprechend erhöhen.


Pflichtmitglieder des Versorgungswerkes sind aufgrund von Art. 36 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Versorgungsgesetzes alle „nicht berufsunfähigen Mitglieder“ der Kammer. Die angestellten Kammermitglieder werden zwar ebenfalls Mitglieder im Versorgungswerk, bleiben jedoch Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund). Sie können sich deshalb von Versicherungspflicht im Versorgungswerk befreien lassen. Im Rahmen der Schaffung einer sog. „dritte Säule“ der Alterssicherung, kann es gleichwohl vorteilhaft sein, im Versorgungswerk eine weitere Versorgung aufzubauen.


Mehr dazu finden Sie auf der Website der Bayerischen Versorgungskammer.
 

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