Die Delegiertenversammlung der Kammer entscheidet themen- und anlassbezogen über die Einrichtung von Ausschüssen als vorberatende Gremien (§ 7 der Satzung). Darüber hinaus gibt es kraft Satzung zwei ständige Ausschüsse, den ‚Finanzausschuss‘ sowie den ‚Ausschuss für Einsprüche‘.
Kommissionen können themen- und anlassbezogen vom Vorstand der PTK Bayern eingesetzt werden (§ 7 Abs. 5 der Satzung). Als Kommissionsmitglieder können hier auch Kammermitglieder berufen werden, die nicht Mitglied der Delegiertenversammlung sind.
Ausschüssen und Kommissionen können dem Vorstand Vorschläge unterbreiten (§ 7 Abs. 6 S. 2 der Satzung).