Psychotherapeutenkammer Bayern

Ausschüsse/Kommissionen & weitere Funktionsträger*innen

Die Delegiertenversammlung der Kammer entscheidet themen- und anlassbezogen über die Einrichtung von Ausschüssen als vorberatende Gremien (§ 7 der Satzung). Darüber hinaus gibt es kraft Satzung zwei ständige Ausschüsse, den ‚Finanzausschuss‘ sowie den ‚Ausschuss für Einsprüche‘.

Kommissionen können themen- und anlassbezogen vom Vorstand der PTK Bayern eingesetzt werden (§ 7 Abs. 5 der Satzung). Als Kommissionsmitglieder können hier auch Kammermitglieder berufen werden, die nicht Mitglied der Delegiertenversammlung sind.

Ausschüssen und Kommissionen können dem Vorstand Vorschläge unterbreiten (§ 7 Abs. 6 S. 2 der Satzung).

Hier gelangen Sie zu den Ausschüssen, Kommissionen und weiteren Funktionsträger*innen:

Finanzausschuss

Ausschuss für Einsprüche

Ausschuss für Fortbildung

Ausschuss für Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern

Ausschuss für Weiterbildung

Kommission Diversität und Antidiskriminierung

Kommission Psychotherapeut*innen in Anstellung

Weitere Funktionsträger*innen

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964