Psychotherapeutenkammer Bayern

Elektronischer Psychotherapeutenausweis

 

Kammermitglieder können hier über den folgenden Link den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) beantragen.

 

Hier gelangen Sie zum ePtA-Antragsportal

 

Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) ist der Heilberufsausweis für Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen. Mit dem ePtA identifizieren sich Psychotherapeut*innen im Netzwerk der Telematik-Infrastruktur (TI). Die Kammer ist herausgebende und attributsbestätigende Stelle für den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA).

 

Sie haben Fragen zum ePtA?
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum ePtA finden Sie hier.

 

Die BPtK hat eine Praxis-Info „Elektronischer Psychotherapeutenausweis“ erstellt. Diese finden Sie hier.

 

Alle Informationen zur Praxiskarte SMC-B für Psychotherapeut*innen (ohne Kassenzulassung) mit Behandlung von privat versicherten bzw. selbstzahlenden Patient*innen finden Sie hier.

 

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