Elektronischer Psychotherapeutenausweis
Kammermitglieder können hier über den folgenden Link den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) beantragen.
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Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) ist der Heilberufsausweis für Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen. Mit dem ePtA identifizieren sich Psychotherapeut*innen im Netzwerk der Telematik-Infrastruktur (TI). Die Kammer ist herausgebende und attributsbestätigende Stelle für den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA).
Sie haben Fragen zum ePtA? Antworten zu häufig gestellten Fragen zum ePtA finden Sie hier. |
Die BPtK hat eine Praxis-Info „Elektronischer Psychotherapeutenausweis“ erstellt. Diese finden Sie hier. |