Anträge für die Weiterbildung der Psychotherapeut*innen: Weiterbildungsstätte, Weiterbildungsbefugte und Supervisor*innen sowie Selbsterfahrungsleiter*innen
Die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen erfolgt in Weiterbildungsstätten, die von der Kammer zugelassen sind oder als Universitätseinrichtung eine Zulassung kraft Gesetzes haben. Die Anleitung und Organisation der Weiterbildung obliegt Kammermitgliedern, die zur Weiterbildung befugt sind. Die Weiterbildungsbefugnis wird von der Kammer erteilt. Sie ist an eine bestimmte Weiterbildungsstätte geknüpft. Die Weiterbildungsbefugten können qualifizierte Dozent*innen, Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen zur Durchführung der Weiterbildung hinzuziehen. Die Hinzuziehung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen ist bei der Kammer zu beantragen. Weiterbildungsbefugte können nicht gleichzeitig Selbsterfahrungsleiter*innen für die von ihnen weiterzubildenden und weisungsabhängigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) sein.
Die Antragsunterlagen können ab sofort als elektronische Dokumente aufgerufen und bearbeitet werden. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Anträge unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail (Weiterbildung@ptk-bayern.de) bei der Kammer einzureichen.
Die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Erarbeitung des Weiterbildungskonzeptes für Ihre Einrichtung und die Erstellung Ihres Antrages finden Sie hier. Dazu zählen die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen, die Richtlinien für Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte, die Gegenstandskataloge und das Logbuch einschließlich der verfahrensbezogenen Kompetenzen.
Bei Rückfragen zur Antragsstellung können Sie gerne eine Anfrage an Weiterbildung@ptk-bayern.de senden; wir werden danach unmittelbar Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Antragsformulare für die Weiterbildung der Psychotherapeut*innen:
Zulassung als Weiterbildungsstätte
Anmeldung einer kraft Gesetzes zugelassenen Weiterbildungsstätte
Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis
Genehmigung der Hinzuziehung einer*eines Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in
(im Unterschied zu: Genehmigung der Hinzuziehung einer*eines bereits auf Eignung überprüften Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in, s.u.)
Feststellung der Eignung für die Hinzuziehung als Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in
Genehmigung der Hinzuziehung einer*eines bereits auf Eignung überprüften Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in
(im Unterschied zu: Genehmigung der Hinzuziehung einer*eines Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in)