29. Delegiertenversammlung: 5-Jahres-Rückblick, Haushaltsplan verabschiedet, Änderungen der Satzung, Verfahrensordnung Patientenberatung und Fortbildungsrichtlinie beschlossen, Reform von Aus- und Weiterbildung; Teil 2
Reform der Aus- und Weiterbildung
Vizepräsident Peter Lehndorfer gab einen Überblick über die im Rahmen des BPtK-Symposiums „Reform des Psychotherapeutengesetzes: Anforderungen der Psychotherapeutenschaft an ihre künftige Aus- und Weiterbildung“ (8.11.2016) von der Parlamentarischen Staatsekretärin im BMG, Annette Widmann-Mauz, vorgestellten Eckpunkte zur Reform des Psychotherapeutengesetzes. Die Eckpunkte orientieren sich an wesentliche Forderungen des 25. DPT (15.11.2014) und umreißen wichtige Inhalte für die Novelle des Psychotherapeutengesetzes und eine neue Approbationsordnung. Ausgehend von den Zielen der Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung – u. a. Verbindung von Forschung mit Theorie und Praxis, Einbezug wissenschaftlich anerkannter Verfahren sowie Berücksichtigung altersgruppenspezifischer Behandlungen – sieht der Vorschlag des BMG ein fünfjähriges Hochschulstudium auf Masterniveau vor. Das Studium, nach diesem Vorschlag in zwei Studienabschnitte geteilt, soll an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen stattfinden und eine theoretische und praktische Ausbildung umfassen. Als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist eine erfolgreich absolvierte Staatsprüfung vorgesehen, die in zwei Abschnitte unterteilt ist. Die Approbation berechtigt zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie. Um den Fachkundenachweis z. B. für die Zulassung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung zu erhalten, ist nach der Approbation eine altersgruppenspezifische und verfahrensorientierte Vertiefung im Rahmen einer Weiterbildung erforderlich. In den Eckpunkten des BMG fehlen jedoch die rechtlichen Regelungen und Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung. Im Rahmen der praktischen Ausbildung bzw. der berufsqualifizierenden Tätigkeit müssen sich die Studierenden für ein oder mehrere wissenschaftlich anerkannte Verfahren entscheiden. Die Auswahl soll aus mindestens drei wissenschaftlich anerkannten Verfahren erfolgen. Peter Lehndorfer erläuterte auch die Unterschiede der Eckpunkte des BMG zu den Vorschlägen der BPtK. Hierzu zählt insbesondere, dass die praktische Ausbildung im BMG-Eckpunktepapier so viel Raum einnimmt, dass sich die Frage stellt, ob genügend Zeit für die wissenschaftliche Qualifikation bleibt.
Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop informierte die Delegierten über das BPtK-Symposium am 8.11.2016. Teilgenommen haben Vertreter/innen des Berufsstandes, der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Landesministerien. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz habe dort die Bedeutung der Psychotherapie im Gesundheitssystem betont. Das BMG sei offen für Vorschläge, die jetzt vorgelegten Eckpunkte sollen nur den Diskussionsprozess in Gang bringen. Die Diskussionen könnten in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr beendet werden, die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes könnte daher erst nach den Bundestagswahlen verabschiedet werden. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Symposium finden Sie auf der Website der BPtK.
Dr. Nikolaus Melcop präsentierte im Anschluss den Delegierten die Vorschläge der BPtK hinsichtlich der wissenschaftlichen und praktischen Qualifizierung für die Approbation. Ausgehend von den Zielen des Approbationsstudiums, die in den vom Vorstand der BPtK, der AG „Zukunft der Ausbildung“ des Länderrats sowie der Bund-Länder-AG Transition“ in enger Abstimmung mit den professionsinternen Projektbeteiligten entwickelten kompetenzbasierten Ausbildungszielen konkretisiert sind, sollte der Rahmen für die Ausgestaltung des Approbationsstudiums durch die Hochschulen nach Ansicht der BPtK wie folgt gegliedert sein: Der 1. Studienabschnitt sollte mindestens sechs Semester umfassen, der 2. Studienabschnitt mindestens fünf Semester. Im Anschluss daran erfolgt das Staatsexamen. Nikolaus Melcop zeigte die betreffenden Kompetenzprofile der beiden Studienabschnitte auf. Die BPtK schlägt hinsichtlich der praktischen Qualifizierung am Ende des 2. Studienabschnitts externe Praktika in unterschiedlichen Einrichtungen bzw. Fachabteilungen mit psychotherapeutischen Anwendungsbereichen von insgesamt mindestens dreimonatiger Dauer sowie ein sechs- bis neunmonatiges Praxissemester vor dem Staatsexamen vor. Angesichts der nun vorliegenden Eckpunkte des BMG stellen sich gegenwärtig folgende offene Fragen, so Melcop:
- Kann eine hinreichende praktische und wissenschaftliche Qualifikation sichergestellt werden?
- Werden Kompetenzen für eine Approbation vermittelt, die die Behandlung aller Altersgruppen umfasst?
- Wie werden ausreichende Studienplatzkapazitäten sichergestellt bzw. für eine angemessene Relation von Studien- und Weiterbildungsplätzen begrenzt?
Peter Lehndorfer stellte den Stand der Diskussion der von der BPtK und der Bund-Länder-AG „Transition“ eingesetzten Arbeits- und Unterarbeitsgruppen zum Thema Weiterbildung in Bezug auf die Anforderung an die Organisation und Finanzierung der Weiterbildung vor. Der Kompetenzerwerb nach der Approbation zur Sicherstellung eines angemessenen Qualifikationsniveaus soll in einer fünfjährigen Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit erfolgen, in der Erfahrungen mit einem breiten Indikations- und Behandlungsspektrum und in den verschiedenen Versorgungsbereichen gesammelt werden. Bei der Frage nach den Weiterbildungskapazitäten sei zu berücksichtigen, wie viele Approbierte in der Patientenversorgung und wie viele in anderen Bereichen der Psychotherapie tätig werden. Kern der Weiterbildung wird die Weiterbildungsordnung sein, die die Landespsychotherapeutenkammern erlassen. Grundlage hierfür bietet eine von der BPtK verabschiedete Musterweiterbildungsordnung. Die Weiterbildungsteilnehmer/innen sind hauptberuflich in den Weiterbildungsstätten bzw. Versorgungseinrichtungen (auch Lehrpraxen und komplementäre Einrichtungen) angestellt. Letztere kooperieren eng mit den Weiterbildungsinstituten, u. a. hinsichtlich der curricularen Abstimmung aller Phasen der Weiterbildung, die die Funktion der Koordinierung der unterschiedlichen Weiterbildungsschwerpunkte zur Aufgabe haben. Psychotherapeut/innen in Weiterbildung sollen hauptberuflich in Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung tätig sein. Dafür sind sie entsprechend zu entlohnen. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten haben das von der BPtK beauftragte Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) für den stationären Bereich und das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) für den ambulanten Bereich ausgearbeitet. Im nächsten Schritt, so der Ausblick von Peter Lehndorfer, werden die Mindestinhalte der Weiterbildung konkretisiert sowie die Anforderungen an die Weiterbildungsstätten unter Einbindung von Weiterbildungsinstituten definiert. Im Ergebnis ist eine neue Musterweiterbildungsordnung zu erstellen. Zielführend wäre, so Peter Lehndorfer, wenn das BMG die Fragen aufgreifen würde, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen die Psychotherapeutenschaft für eine nachhaltige Finanzierung der Weiterbildung sowie für die Umsetzung der berufsrechtlichen Anforderungen an die Weiterbildung in den Weiterbildungsordnungen brauchen.
In der Diskussion stellten die Delegierten vor allem die Bedeutung des Masters im Rahmen der universitären Ausbildung heraus und betonten die Schwierigkeit der Umsetzung der Lehrinhalte in allen fünf wissenschaftlich anerkannten Verfahren an den Universitäten. Weitere Diskussionsinhalte waren insbesondere die Finanzierung der Weiterbildung und die Rolle der bisherigen Ausbildungsinstitute in der Weiterbildung. Die Eckpunkte des BMG werden auch ein Schwerpunktthema des 29. Deutschen Psychotherapeutentages am 18./19.11.2016 in Hamburg sein.
Im Anschluss nahmen die Delegierten einen Antrag „Unterstützung für die PiA jetzt“ an. Der Vorstand der PTK Bayern wurde damit beauftragt, im Sinne einer möglichst schnellen Hilfe für die Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie eine Verbesserung der aktuell immer noch prekären Ausbildungssituation anzustreben.
Haushaltsplan 2017 verabschiedet
Vizepräsident Peter Lehndorfer stellte den Delegierten detailliert den Haushaltsplan 2017 inkl. der geplanten Entwicklung von Rücklagen und Rückstellungen dar.