Die derzeitige ambulante psychotherapeutische Versorgungssituation im GKV-Bereich sei gekennzeichnet durch eine hohe Steigerungsrate bei hälftigen Versorgungsaufträgen, durch vermehrte Anstellungen in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie durch vermutlich rückläufiges Kostenerstattungsverfahren.
Die neuen Regelungen der am 1.4.2017 in Kraft getretenen Psychotherapie-Richtlinie werden für Patient/innen und Psychotherapeut/innen erhebliche Veränderungen nach sich ziehen, hob Melcop hervor. Aktuell hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie beanstandet. So darf u. a. die psychotherapeutische Sprechstunde nicht als freiwillige Kann-Leistung eingeführt werden. Der G-BA hat bis Ende November 2016 Zeit, nachzubessern.
Die Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser war ein weiterer gesundheitspolitischer Schwerpunkt in den letzten fünf Jahren. Melcop umriss den Weg zum am 10.11.2016 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur „Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG). Dieser führte über das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser (PsychEntgG), jahrelange Diskussionen zum pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) bis hin zu den Eckpunkten zur Weiterentwicklung des PsychEntgeltsystems durch das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2016. Das PsychVVG hat den G-BA beauftragt, bis zum 30.9.2019 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen.
Vordringliche Interessen der Angestellten – vor allem die Tarifpolitik und Vergütung sowie die Reform der Finanzierung von Psychiatrie und Psychosomatik – wurden in den beiden Angestelltentagen 2012 und 2016 erörtert. Die Angestelltenbefragung 2013 lieferte wichtige Daten zur Diskussion der Struktur- und Stellenstandards in der Psychiatrie. Die Kommission für Psychotherapie in Institutionen hat kürzlich eine Stellenbeschreibung erarbeitet, die Aufgaben und Verantwortungsbereiche angestellter Psychologischer Psychotherapeut/innen (PP) darstellt. Als Erfolg wertete Melcop, dass im neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen (KJP) erstmals aufgenommen wurden. Die Höhe der Einstufung sei jedoch deutlich zu niedrig. Deshalb wurde auch die Unterschriftenaktion der ver.di-Fachkommission PP/KJP gegen die zwischen ver.di und den Arbeitgebervertretern verhandelte neue Entgeltordnung für PP/KJP (EG 14) von der PTK Bayern, wie auch von anderen Landespsychotherapeutenkammern, unterstützt. Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 ist aus Sicht der PP/KJP-Fachkommission bei ver.di, der Kammern und der Verbände nicht akzeptabel, weil sie in keiner Weise dem Anspruch auf eine angemessene Einstufung, die sich am vergleichbaren Facharztniveau orientiert, entspricht. Insgesamt gingen 1.482 Unterschriften bei geschätzten 2.032 angestellten Kolleg/innen aus Bayern ein.
Im Rahmen der im Oktober 2011 von den Delegierten verabschiedeten Gutachter-Richtlinie-Forensik sind mit Stand Oktober 2016 nach einer curricuralen Fortbildung 25 Anerkennungen für Mitglieder erfolgt. Derzeit laufen Bestrebungen zur bundesweiten Vereinheitlichung in der forensischen Sachverständigentätigkeit.
Die Kammer hat sich auch in der 3. Amtsperiode unermüdlich für gerechte Honorare der Niedergelassenen im GKV-System eingesetzt. Melcop erinnerte hierbei an die massive Lobbyarbeit 2012, an die Positionsbestimmung der 21. Delegiertenversammlung im gleichen Jahr und - nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im September 2015 – an die Forderung der Kammer, im SGB V festzulegen, dass der Bewertungsausschuss eine mit allen Arztgruppen vergleichbare Vergütungshöhe beschließen und diese jährlich überprüfen soll. Zum aktuellen Entwurf der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Gebührenordnung für PP/KJP (GOÄ/GOP), an deren Novellierung die BPtK seit Jahren beteiligt ist, hat diese Änderungsvorschläge eingebracht. Die Bundesärztekammer überarbeitet derzeit alle Leistungskapitel.
Auf bayerischer Ebene hat die Kammer in der 3. Amtsperiode zwei wichtige Gesetze begleitet: Auf dem Weg zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), zu dem ein erster Gesetzesentwurf 2017 erwartet wird, war die Kammer in unterschiedlichen Arbeitsgruppen involviert. Einen großen Erfolg stellt die Neuregelung im Maßregelvollzugsgesetz (2015) dar. Dort ist jetzt geregelt, dass Leitungsfunktionen für PP möglich sind. Dies hatte die PTK Bayern nachhaltig gefordert.
Nach langjähriger Diskussion haben die Delegierten im Dezember 2014 darüber hinaus die Weiterbildungsordnung verabschiedet, die derzeit Zusatzbezeichnungen in den Bereichen Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie und Gesprächspsychotherapie ermöglicht.
In der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, im Rahmen derer die Kammer seit Jahren enge Kooperationen mit der LAG Erziehungsberatung und dem Netzwerk Kinder krebskranker Eltern des Klinikums München-Großhadern und des Vereins „lebensmut“ pflegt, ging Melcop insbesondere auf den Jahresschwerpunkt des Bayerischen Gesundheitsministeriums (StMGP) 2016 „Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen“ ein. Er stellte den Fachtag im Juni 2016 mit Podiumsdiskussion und die beiden Veranstaltungen zum Thema „Cybermobbing“ für Eltern und Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen bzw. Lehrer/innen heraus.
Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung hob Melcop die Regelungen mit dem Bayerischen Justizministerium in Bezug auf Psychotherapie mit (Sexual)-Straftäter/innen (2012) und die drei Umfragen zu Erfahrungen in der Psychotherapie mit Straftäter/innen hervor. Besonders intensiv hat sich die Kammer in der 3. Amtsperiode darüber hinaus für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Soldat/innen und Geflüchteten engagiert. Melcop unterstrich auch den Einsatz der Kammer in den vom StMGP initiierten Gesundheitsregionenplus. Auf Vermittlung der Kammer sind mit Stand Mitte Oktober 2016 Psychotherapeut/innen in 20 Gesundheitsregionenplus vertreten, in Bayern gibt es derzeit 33 Gesundheitsregionenplus.
Auf europäischer Ebene nimmt Dr. Nikolaus Melcop seit Jahren am European Health Forum für die BPtK, die PTK Bayern und das Network for Psychotherapeutic Care in Europe (NPCE) teil und hält enge Kontakte zu Politikern der EU-Kommission.
Dr. Anke Pielsticker informierte über das BPtK-Symposium „Frauen in die Berufspolitik!“ (29.9.2016). Eine eigens gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der die beiden Vorstandsmitglieder Dr. Anke Pielsticker und Birgit Gorgas aktiv mitwirken, soll Strategien und Instrumente erarbeiten, wie Frauen in der (Berufs-)Politik gefördert werden können.