Psychotherapeutenkammer Bayern

Tarifrecht

Die PTK Bayern setzt sich dafür ein, dass die mit der Einführung des Psychotherapeutengesetzes erfolgte berufs- und sozialrechtliche Anerkennung von Psychotherapeut*innen als eigenständiger akademischer Heilberuf auch in den tariflichen und betrieblichen Vergütungssystemen angemessen berücksichtigt wird.

Die tarifliche Gleichstellung von Psychotherapeut*innen mit entsprechenden Fachärzt*innen ist längst überfällig.

Im Hinblick auf Ausbildung und Fachkenntnisse, Selbständigkeit und Kompetenz sowie die hohe Verantwortung bei der Berufsausübung bestehen keine Unterschiede, die eine unterschiedliche tarifliche Eingruppierung nachvollziehbar begründen könnten.

Tarifverhandlungen werden gemäß dem Grundsatz der Tarifautonomie durch Vertreter*innen von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen als Tarifpartner*innen geführt und eine Beeinflussung dieser Verhandlungen kann daher nur mittelbar stattfinden. Soweit für die Vertreter*innen der Kammer jedoch Einflussmöglichkeiten z. B. in entsprechenden Kommissionen bestehen, bringen wir die Interessen unserer Mitglieder regelmäßig ein.

Im Frühjahr 2016 wurde elf zähe Jahre nach Ablösung des alten Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) endlich um eine Entgeltordnung für alle Gesundheitsberufe verhandelt. Als das Ergebnis Anfang Mai 2016 präsentiert wurde, waren die Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zwar namentlich eingruppiert, aber trotzdem unzufrieden. Es wurde nur die Entgeltgruppe 14 (EG 14).  Das entspricht der früheren Entgeltgruppe Ib im BAT, die Diplom-Psycholog*innen als Bewährungsaufstieg erhielten. Sowohl der Deutsche Psychotherapeutentag als auch die Delegiertenversammlung der PTK Bayern haben dies in Resolutionen deutlich kritisiert. Um zu erreichen, dass die Dringlichkeit der entsprechenden Forderungen auch ver.di gegenüber verdeutlicht werden kann, wurde aus der Fachkommission von ver.di heraus Anfang Juni 2016 eine Unterschriftenaktion initiiert. Diese wurde von der PTK Bayern und anderen Landespsychotherapeutenkammern unterstützt und ist sehr erfolgreich gelaufen. Den Bericht zur Unterschriftenaktion zur facharztäquivalenten Tarifeinstufung im TVöD sowie ein Interview mit Sylvia Bühler (Mitglied des Bundesvorstandes von ver.di; veröffentlicht im PTJ Heft 4-2016) und vertiefende Informationen hierzu finden Sie in der unteren Downloadliste.

Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Homepagemeldung vom 26.04.2016 „Tarifliche Eingruppierung von PP und KJP überfällig! Resolution des 28. DPT vom 23. April 2016“.

Die Resolution der Delegiertenversammlung der PTK Bayern „Unzureichende tarifliche Einordnung von Psychologischen Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen“ vom 12.05.2016 finden Sie hier.
 

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