Psychotherapeutenkammer Bayern

Berufsrecht

Die freiberufliche Tätigkeit der Psychologischen Psychotherapeut*innen, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und der Psychotherapeut*innen ist hohen fachlichen und ethischen Standards verpflichtet. Dieses berufliche Selbstverständnis spiegelt sich insbesondere in den berufsrechtlichen Regelungen der Berufsordnung wider und ist Grundlage für das erworbene Ansehen des Berufsstandes und das berechtigte Vertrauen der Patient*innen, der anderen Partner*innen im Gesundheitswesen und der Öffentlichkeit.

Ein wesentliches Ziel der Berufsordnung ist es, diese hohe Qualität der beruflichen Tätigkeit nachhaltig sicherzustellen. Sie betont dabei die Verantwortung der Psychotherapeut*innen auch in Konstellationen, in denen sie anderen Personen gegenüber zu Weisungen berechtigt sind oder eine eigene Verpflichtung zur Beachtung von Weisungen besteht, z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrages. Beispielhaft zeigt sich dies in Vorschriften wie § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 5, § 8 Abs. 6, § 18, § 19 Abs. 2 oder § 20 Abs. 4 der Berufsordnung. Zentrale Aussagen zum Umgang mit den in einem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis möglicherweise auftretenden Konfliktsituationen enthält § 25 der Berufsordnung.


Die Berufsordnung hat dabei neben der Verpflichtung auf die anerkannten Berufsregeln gerade für angestellte Psychotherapeut*innen eine weitere wichtige Funktion, indem sie die Verdeutlichung der berufsrechtlichen Standards in der Diskussion mit Vorgesetzten unterstützt. Nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen müssen Vorgesetzte von Psychotherapeut*innen ein Interesse daran haben, dass in Ihrer Institution / Praxis angebotene psychotherapeutische Leistungen die anerkannten Standards erfüllen.

Nachfolgend haben wir Informationen bereitgestellt, welche sich speziell auf die Fragen angestellter Psychotherapeut*innen zum Berufsrecht beziehen. Dabei sind Erfahrungen aus Anfragen unserer angestellten Mitglieder an den Vorstand und an die Kammergeschäftsstelle ebenso eingeflossen wie die Diskussionsbeiträge im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der Kammer, welche das Berufsrecht für Angestellte zum Inhalt hatten.

Weitere berufsrechtliche Informationen für die Mitglieder der Kammer finden Sie im Mitgliederbereich der Kammerhomepage.

Selbstverständlich kann und soll durch die hier bereit gestellten Informationen eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzt werden.

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