Psychotherapeutenkammer Bayern

Berufsordnung

Die Berufsordnung der PTK Bayern stellt die Überzeugung der Psychotherapeuten zu ihrem Verhalten gegenüber den Patienten, den Kollegen, den anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie zu ihrem Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Sie beschreibt die qualitativen Standards der psychotherapeutischen Tätigkeit und stärkt somit das Vertrauen der Patienten und der Öffentlichkeit in den Berufsstand, wodurch der steigende Einfluss der Psychotherapeuten im Rahmen der Gesundheitsversorgung erst ermöglicht und begründet wird.

Der Kammer ist es nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 65 des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) unter anderem vom Staat als Aufgabe übertragen, die Erfüllung der psychotherapeutischen Berufspflichten zu überwachen. Die Erfahrungen aus der Kammerarbeit zeigen, dass der Schutz der Patienten und die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes für unsere Mitglieder aufgrund ihres beruflichen Selbstverständnisses vorrangige Bedeutung haben.

Zu den Aufgaben der Kammer gehört dabei auch die Prüfung von Patientenbeschwerden bei Verdacht berufswidrigen Verhaltens im Einzelfall. In diesem Rahmen werden einerseits Berufsrechtsverstöße konsequent geahndet, andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, entstandene Missverständnisse zwischen Patient und Psychotherapeut aufzuklären und unberechtigte Vorwürfe zu entkräften.

Ferner wurde durch die Einführung der Berufsordnung die Rechtssicherheit der Psychotherapeuten bei der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit erhöht. So erhalten sie beispielsweise Orientierung in der Phase der Praxisgründung oder bei der Qualitätssicherung im Rahmen einer schon bestehenden Praxis. Ebenso sind die Grundsätze für die Berufsausübung in einem Beschäftigungsverhältnis in der Berufsordnung niedergelegt, insbesondere im Hinblick auf fachliche Weisungen.

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