Meldung vom 07.03.2025
Die Nachfrage und der Bedarf an ambulanten psychotherapeutischen Behandlungsangeboten sind in den vergangenen Jahren auch in Bayern erheblich gestiegen. Gleichwohl sind derzeit nach bundesweit gültigen Vorgaben der Bedarfsplanung in fast ganz Bayern lediglich befristete Ermächtigungen oder Sonderbedarfszulassungen von Psychotherapeut*innen möglich.
Neben dem Engagement für grundsätzliche Reformen der Bedarfsplanung unterstützt die PTK Bayern auch Initiativen für eine kurzfristige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. So nahmen Nicole Nagel, Vizepräsidentin der PTK Bayern, und Kammergeschäftsführer Thomas Schmidt an mehreren Gesprächsrunden unter Leitung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) mit Vertreter*innen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern teil. Ausgangspunkt war das gemeinsame Anliegen, Lösungen für eine bedarfsgenauere ambulante psychotherapeutische Versorgung in Bayern zu finden. Im Ergebnis sollen den Zulassungsgremien in Regionen mit identifiziertem Versorgungsengpass nun detaillierte Versorgungsanalysen an die Hand gegeben werden, um in Regionen mit besonders langen Wartezeiten eine bessere Entscheidungsgrundlage für Anträge auf befristete Ermächtigungen oder Sonderbedarfszulassungen zu schaffen. Die Vizepräsidentin der Kammer begrüßt dieses Ergebnis: „Die bestehende vorgegebene Bedarfsplanung führt in manchen Regionen Bayerns leider teilweise zu fast unzumutbar langen Wartezeiten. Die Ergebnisse der Gesprächsrunden sind ein Schritt für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Bayern.“
Es wurden aktuell 13 Planungsbereiche mit zusätzlichem Bedarf an Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und neun Planungsbereiche mit zusätzlichem Bedarf an Psychotherapeut*innen für Erwachsene in Bayern identifiziert.
Weitere Einzelheiten inkl. der Auflistung der Planungsbereiche finden Sie in einer Meldung der KVB .
An einer Niederlassung interessierte Psychotherapeut*innen wenden sich bitte an das jeweils regional zuständige Beratungscenter der KVB .