Psychotherapeutenkammer Bayern

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Zunächst wird ein Termin zu einem Erstgespräch vereinbart, das dazu dient, das Problem näher zu erfassen und abzuklären, ob eine Psychotherapie die geeignete Maßnahme ist. Danach werden sogenannte „probatorische Sitzungen“ vereinbart, die zum einen dazu da sind, dass sich Patient*in und Psychotherapeut*in kennenlernen, und feststellen, ob sie zusammen arbeiten können, und zum anderen dazu, die Diagnose, den Umgang mit dem Problem und dessen Verlauf zu erheben, die Lebensgeschichte der*des Ratsuchenden zu erfahren sowie den Therapieplan zu erstellen. Nach Ablauf dieser insgesamt fünf bzw. acht ersten Sitzungen und der Indikationsstellung für eine Psychotherapie muss der*die Patient*in einen Antrag an die gesetzliche Krankenkasse stellen. Erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse wird in der Regel die psychotherapeutische Behandlung fortgesetzt. Die Kostenübernahme im Rahmen der Beihilfe erfordert ebenso das Gutachterverfahren. Die Bedingungen sind ähnlich wie bei gesetzlichen Krankenkassen.
Bei privaten Krankenversicherungen ist die Vorgehensweise von Versicherung zu Versicherung oft verschieden, und hängt auch vom vereinbarten Leistungsumfang mit der Versicherung ab. Je nach Verfahren der Psychotherapie (kognitiv verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch fundiert oder psychoanalytisch) finden die Sitzungen einmal oder zweimal pro Woche statt. Manchmal können bei einer psychoanalytischen Psychotherapie auch drei Sitzungen pro Woche erforderlich sein. Davon abhängig ist auch die üblicherweise bei der Kasse beantragte Sitzungszahl. Es können „Kurzzeit“- oder „Langzeittherapien“ in Abhängigkeit vom individuellen Problem beantragt werden. 

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964