Bundesversicherungsamt: Wahltarif der Techniker Krankenkasse unzulässig
20. Dezember 2010 -
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat den Wahltarif TK Privat Praxis für unzulässig erklärt. Dieser Tarif sah eine Kostenerstattung vor und warb damit, dass auch gesetzlich Versicherte ambulante ärztliche Leistungen wie privat Versicherte erhalten könnten. Psychologische Psychotherapeut/inn/en oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en waren als Behandler jedoch ausgeschlossen. Das BVA legte in seiner Entscheidung grundsätzlich fest, dass Versicherten die Wahl zwischen verschiedenen Leistungsanbietern nicht durch Wahltarife einer gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt werden dürfe.