Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen in der Psychiatrie - Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen auf dem Prüfstand
25. Oktober 2013 -
Eine Patientenverfügung für den psychiatrischen Bereich erlaubt es ehemaligen und zukünftigen Patient/innen, ihre Wünsche für den Fall einer weiteren stationären psychiatrischen Behandlung und einer fehlenden Einwilligungsfähigkeit in der Zukunft festzuschreiben. In vielen psychiatrischen Kliniken in Deutschland werden darüber hinaus so genannte psychiatrische Behandlungsvereinbarungen angeboten, schriftlich festgehaltene Absprachen über zukünftige Behandlungswünsche und -angebote, die von Patient und Klinikseite getroffen werden und die Informationen über Behandlungsentscheidungen beinhalten. Außerdem gibt es so genannte Krisenpässe, die Betroffene bei sich tragen und die Angaben über Medikamente und Kontaktpersonen im Krisenfall beinhalten können. Diese Dokumente werden zwar zunehmend entwickelt und eingeführt, aber noch wenig in der Praxis angewandt. Dies verwundert, da vielerlei positive Zielsetzungen und Erwartungen mit Instrumenten der Vorausplanung von psychiatrischen Behandlungsentscheidungen verknüpft werden, z. B. Krisen-Rückfall-Prävention oder Management, Vorausplanung von Langzeit- oder Notfallversorgung oder Verringerung von Zwangsbehandlungen.
Ein wissenschaftliches Symposium der PTK Bayern und der LMU München, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin sowie Klinikum der Universität München und Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
In der interdisziplinären Veranstaltung werden verschiedene Aspekte der Vorausplanung von psychiatrischen Behandlungsentscheidungen beleuchtet:
- Es werden die Erwartungen aus Sicht von Patient/innen und Angehörigen formuliert und Anforderungen an eine gute Praxis der Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen gestellt.
- Es werden die unterschiedlichen Zielsetzungen, Chancen und Risiken, die mit Instrumenten der Vorausplanung von psychiatrischen Behandlungsentscheidungen verbunden sind, analysiert.
- Es werden die rechtlichen Voraussetzungen für Verbindlichkeit von Instrumenten der Vorausplanung von psychiatrischen Behandlungsentscheidungen aufgearbeitet und richtiges Handeln im Konfliktfall erörtert.
Termin | 25. Oktober 2013 von 8.30 bis 16.00 Uhr |
Ort | LMU München Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hörsaal Nußbaumstr. 7, 80336 München |
Referent/innen | - Gottfried Wörishofer, München
- Kristian Groß, München
- Prof. Dr. med. Peter Falkai, München
- Dipl.-Psych. Brigitte Ringenberger, Augsburg
- Prof. Dr. Georg Marckmann, München
- Dr. med. Raoul Borbé, Ravensburg
- Prof. Dr. Dirk Olzen, Düsseldorf
- PD Dr. Dr. Ralf Jox, München
- RA Dr. Rolf Marschner, München
- Dr. Katja Kühlmeyer (Moderation), LMU
- Prof. Dr. Oliver Pogarell (Moderation), LMU
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Beitrag | Die Teilnahme ist kostenfrei. |
Fortbildungspunkte | 8 Punkte |
Anmeldeschluss | 23. Oktober 2013 |
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die LMU München, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Lessingstr. 2, 80336 München.
Es wird um eine schriftliche Anmeldung (bevorzugt per E-Mail) gebeten.
Marion Frobenius
Tel.: 089 / 2180-72777
Fax: 089 / 2180-72799
E-Mail: marion.frobenius(at)med.uni-muenchen.de