Psychotherapeutenkammer Bayern

Treffen der Leitenden PsychotherapeutInnen und PsychologInnen psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken Bayerns am 2.10.2008 in der Geschäftsstelle der PTK

13. Oktober 2008 - Die diesjährige Zusammenkunft der Leitenden PsychotherapeutInnen und PsychologInnen der psychosomatischen und psychiatrischen Kliniken Bayerns war mit 15 TeilnehmerInnen gut besucht.
Zunächst berichteten Nikolaus Melcop, Klaus Stöhr und Heiner Vogel, vom Gespräch der Kammer mit dem Sozialministerium
am 9. Juli 2008 wegen einer möglichen Mitwirkung an der Krankenhausbedarfsplanung. Von Seiten des Ministeriums wurde der Wunsch geäußert, dass die Kammer und damit spezifische psychologische und psychotherapeutische Kompetenzen bei den Planungsüberlegungen des Ministeriums zukünftig stärker genutzt werden sollen, auch wenn vorerst eine       
unmittelbare Mitwirkung im Krankenhausplanungsausschuss
nicht denkbar sei.

Situation und Perspektiven der PsychotherapeutInnen in Ausbildung in den Kliniken. Als erfreulich wurde zur Kenntnis genommen, dass sich seit dem letzten Treffen eine leichte Verbesserung der Situation abzuzeichnen scheint.
PsychotherapeutInnen in Ausbildung werden während der Psychiatriezeit inzwischen fast in jeder Klinik bezahlt. Hier hat sich der Wettbewerb ausgezahlt, denn da bekannt ist, dass PsychotherapeutInnen in Ausbildung substantielle Beiträge zur Klinischen Arbeit beisteuern, sind sie gesucht und die Kliniken müssen schon etwas bieten, damit auch wirklich AusbildungsteilnehmerInnenkommen. Es gibt allerdings noch keine klare Linie bei der Bezahlung und die Höhe der Bezahlung ist trotz der erfreulichen Tendenz weiterhin deutlich zu niedrig. Von mehreren Leitenden Psychologen wurde ein Betrag von 600 €/Monat genannt, bei durchaus erheblichen Unterschieden. Folgende weitere Punkte wurden
 angesprochen: Minimaler Beschäftigungszeitraum für 600 bzw. 1200 Stunden Praxistätigkeit? Wer übt während der Praxistätigkeit supervidierende Funktionen aus? Welche Inhalte werden während der Praxistätigkeit vermittelt? Wer hat den Ausbildungsauftrag (Weiterbildungsinstitut oder Klinik)? Ungleichbehandlung im Vergleich zu ärztlichen Berufsanfängern.

Fortbildungsverpflichtung auch für PP/KJP in Krankenhäusern analog zur Regelung für Ärzte (250 Stunden in fünf Jahren). Herr Vogel berichtete von der gesetzlichen Neuregelung mit dem letzten Gesundheitsreformgesetz. Nunmehr müssen auch PsychotherapeutInnen im Krankenhaus – ähnlich wie bisher schon die niedergelassenen PsychotherapeutInnen - die Erfüllung definierter Fortbildungsverpflichtungen nachweisen. Dies muss gegenüber dem leitenden Arzt erfolgen und auch erst dann, wenn vom Gemeinsamen Bundesausschuss hierfür die näheren Anforderungen festgelegt wurden. Sobald diese Regelung, bei der die Bundespsychotherapeutenkammer immerhin ein Anhörungsrecht hat, bekannt ist, wird auf der Homepage der Kammer dazu Näheres erläutert werden.

Situation der PP und KJP im multidisziplinären Team einer Klinik. Zu diesem Punkt berichtete Dr. Peter Eisenack, Psychosomatische Klinik Windach, beispielhaft über die Strukturen einer psychosomatischen Klinik. Die Beratung über diesen Punkt soll beim nächsten Termin fortgesetzt werden.

Foto: Prof. Dr. Ulrike Willutzki Foto: Prof. Dr. Ulrike Willutzki

Den thematischen Höhepunkt bildete für Viele sicher der Vortrag von Prof. Dr. Ulrike Willutzki, Ruhr Universität Bochum, Mitglied der Projektgruppe des Bundesgesundheitsminsteriums (BMG) zum „Forschungsgutachten zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“. Sie berichtete über Anlass und Zielsetzung sowie den derzeitigen Stand der Arbeiten des Forschungsprojekts. Unmittelbarer Ausgangspunkt für den Forschungsauftrag sind bekanntlich die Ungereimtheiten der Zugänge zur Psychotherapieausbildung im Anschluss an die Umstellung der Studienabschlüsse nach dem Bologna-Prozess. Wenn aus diesem Grund aber ohnehin ein Herzstück der Definition des Psychotherapeutenberufs in den Blick genommen wird, so der Auftrag des BMG, dann solle gleich mitgeprüft werden, ob es weiteren Änderungsbedarf gibt und es sollten entsprechende Empfehlungen vorgelegt werden. Im Anschluss an die derzeit laufenden umfänglichen Erhebungen bei AusbildungsteilnehmerInnen, bei Instituten, bei Kliniken, SupervisorInnen, DozentInnen und ehemaligen AusbildungsteilnehmerInnen und ExpertInnen (aus Fachverbänden, Kammern und Hochschulinstituten), sollen Vorschläge für das Ministerium erarbeitet werden. Unter anderem referierte sie zu folgenden Punkten:

· Einführung gestufter Studiengänge, veränderte Zulassungsvoraussetzungen
· Redundanzen in Studium/Weiterbildung
· Direktausbildung, d.h. Approbation mit Studienabschluss
· Darstellung der gegenwärtigen „Weiterbildungslandschaft“
· Unterschiedliche Optionen zur näheren Ausgestaltung der Ausbildung
· Zukünftige Kompetenzen der PsychotherapeutInnen.

In der Diskussion bestand Einigkeit darüber, dass Tendenzen zu einer Abwertung in den Zugangsstudiengängen, insb. aufgrund der Einführung des Bachelor-Master-Systems, durch eine klare Definition der Mindestvoraussetzungen an Psychologie und Klinischer Psychologie entgegengewirkt werden müsse.

Weiterhin löste eine intensive Diskussion unter den leitenden PsychotherapeutInnen und PsychologInnen die Frage aus, ob PsychotherapeutInnen auch die Möglichkeit zur Verordnung von Psychopharmaka – ggf. nach entsprechender Qualifizierung und ggf. begrenzt auf den stationären Bereich – erhalten sollten. Viele KollegInnen sprachen sich zunächst für diese Möglichkeit aus, denn einerseits ist es derzeit in der Klinik ohnehin so, dass die fachliche Kompetenz hierzu vielfach bei ihnen liege, während junge Assistenzärzte erst eingearbeitet werden müssen (und danach häufig die Klinik verlassen und neue Assistenzärzte kommen). Zum anderen würde dieses auch positive Auswirkungen auf die Stellung der PsychotherapeutInnen im Team haben, weil sie dann auch offiziell leitende Funktionen ausüben können, die ihnen bisher, gerade mit Hinweis auf die beschränkte (offizielle) Behandlungskompetenz, häufig verwehrt werde. Im Laufe der Diskussion wurden jedoch auch eine Reihe von Bedenken gegenüber dieser Möglichkeit deutlich, da die Auswirkungen auf das Berufsbild insgesamt als zumindest problematisch angesehen werden muss.

Speziell zu dem Referat und der Diskussion mit Frau Willutzki waren auch die VertreterInnen der bayerischen PT-Ausbildungsinstitute und die  PsychotherapeutInnen in Ausbildung-VertreterInnen in der Delegiertenversammlung eingeladen worden (14 Vertreter folgten dieser Einladung). So ergab es sich, dass im Anschluss an das Referat noch eine sehr fruchtbare Diskussion zwischen Vertretern der Institute und der Kliniken erfolgte, in der u.a. die ggf. unterschiedlichen Erwartungen der Institute an die Kliniken besprochen werden konnten.
Das Treffen der leitenden PsychotherapeutInnen/PsychologInnen wurde von den meisten TeilnehmerInnen als sehr erfolgreich erlebt, es sollte im nächsten Jahr unbedingt fortgeführt werden.

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