Besserer Schutz für Kinder vor Gewalt und Missbrauch
14. November 2007 -
Die PTK Bayern hat zum Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz und zum Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen Stellung genommen. Beide Entwürfe beziehen sich vorrangig auf die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Kindesmissbrauch, -misshandlung und -vernachlässigung, der über eine verbesserte Früherkennung erreicht werden soll.
Die PTK Bayern regt an, zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 zu Beginn des Kindergartenalters (3. Lj.) ein Screening analog der Schuleingangsuntersuchung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst einzuführen. Bei den Früherkennungsuntersuchungen sollte zudem auch eine Merkmalserhebung der psychosozialen und kognitiven Entwicklung eingeführt werden. Entsprechende Vorschläge unterbreitete die BPtK dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der gerade die Richtlinien zu den Früherkennungsuntersuchungen novelliert. Darüber hinaus muss bedacht werden, dass allein eine Verbesserung der Frühwarnsysteme nicht ausreicht, sondern dann auch entsprechende Möglichkeiten der Intervention sicher gestellt sein müssen. Gerade im Bereich der Erziehungsberatung gab es aber in den letzten Jahren massive Einsparungen durch die Länder. Hier müssen dringend die Grundlagen geschaffen werden.
Mit der geplanten Meldepflicht von sexuellem Missbrauch durch ÄrztInnen bzw. Hebammen geht eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Beteiligten und eine höhere Verbindlichkeit des Informationsaustausches einher. Wie gut sich dies umsetzen lässt, muss die Praxis zeigen. Die PTK Bayern spricht sich dafür aus, auch niedergelassene PP und KJP in die Netzwerke mit einzubeziehen. Hierfür braucht es zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen in der Jugendhilfe, im ÖGD und im Gesundheitssystem.
Keinesfalls dürfen lediglich Risikofamilien und Betroffene identifiziert werden, ohne dass die Grundlagen für eine psychosoziale Betreuung sichergestellt werden.