Fortbildungspflicht für PsychotherapeutInnen in Kliniken?!
12. April 2007 -
Die letzte Gesundheitsreform, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ('GKV-WSG'), hat eine Reihe von Änderungen im Gesundheitssystem gebracht. Während die meisten den Bereich der ambulanten Leistungserbringung betreffen, gibt es auch eine Regelung, die speziell die Psychotherapeut/inn/en im Krankenhaus betrifft. § 137 SGB V wird zum 01. Juli 2008 in einem entscheidenden Punkt erweitert, er wird nun in Absatz 3 wie folgt gefasst (Einfügungen sind unterstrichen):
Der gemeinsame Bundesausschuss fasst für zugelassene Krankenhäuser auch Beschlüsse über
1. die im Abstand von fünf Jahren zu erbringenden Nachweise über die Erfüllung der Fortbildungspflichten der Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
2. (
)
Ab dem 1. Juli 2008 gilt also im Prinzip die bereits seit dem vorletzten Gesundheitsreformgesetz bestehende Fortbildungsnachweispflicht für Krankenhausärzte nun auch für Psychotherapeuten im Krankenhaus (einschließlich psychiatrischer Krankenhäuser). Diese Erweiterung wurde auf Vorschlag der Psychotherapeutenkammern und -verbände eingefügt. Auch im Ausschuss 'Psychotherapie in Institutionen' der Bundespsychotherapeutenkammer war zuvor über die Frage beraten worden, ob eine solche Forderung erhoben werden sollte. Die Initiative wurde begrüßt, weil sie einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur angestrebten Gleichstellung der PP/KJP mit Fachärzten darstellt. Bei einer gesetzlichen Vorgabe zur Fortbildung sind die Kliniken auch verpflichtet, entsprechende Fortbildungen zu ermöglichen, zu finanzieren und auch Freistellungen zu gewährleisten.
Wichtig allerdings: Die Nachweispflicht besteht gegenüber dem Arbeitgeber/der Klinik und sie gilt derzeit nur im Prinzip sie kann erst dann umgesetzt werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entsprechende Beschlüsse gefasst hat, die die Umsetzung regeln. Vor dieser Entscheidung des G-BA ist die BPtK zu hören; sie wird in der nächsten Zeit Kontakt mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss aufnehmen und entsprechende sachgerechte Vorschläge vorlegen.
Wir werden die KollegInnen informieren, sobald weiteres geklärt ist.