Psychotherapeutenkammer Bayern

Bayerischer Landtag verabschiedet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen – Versorgungswerk kann Anfang 2006 starten – großer Erfolg für die Bayerische Psychotherapeutenschaft

15. Dezember 2005 - Am 15. Dezember 2005 stimmte der bayerische Landtag in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen zu. Damit ist der Weg frei für das Versorgungswerk für die bayerischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten!  Dieses Versorgungswerk entsteht durch Anschluss an die Versorgung der Bauingenieure und trägt den Namen Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Die bayerische Psychotherapeutenschaft verfügt somit zum Jahresbeginn 2006 über eine geregelte Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge.

Angesichts der intensiven Vorbereitungsarbeiten und der bis zum Schluss immer wieder aufgetretenen Probleme und auch politischen Widerstände begrüßen wir dieses Ergebnis mit besonderer Freude und Erleichterung und bedanken uns bei allen, die uns von Seiten der Bayerischen Versorgungskammer und der Bayerischen Staatregierung tatkräftig mit unterstützt haben. Damit ist ein wichtiges Projekt, das die Kammer seit ihrer Gründung in 2003 beschäftigte, nun erfolgreich abgeschlossen.  

Die Delegiertenversammlung der PTK Bayern hat am 1. Dezember 2005 die Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt, die unseren Berufsstand im Versorgungswerk vertreten werden. Präsident Dr. Nikolaus Melcop und Dr. Herbert Ühlein sind Mitglieder des Verwaltungsrats, Rainer Knappe und Benedikt Waldherr ihre Stellvertreter.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Bayerische Versorgungskammer zur Verfügung:

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964