KICK für die Kinder- und Jugendhilfe beschlossen
12. Juli 2005 -
Wider Erwarten hat der Bundesrat am 8. Juli 2005 dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zugestimmt, das der Bundestag am 3. Juni 2005 verabschiedet hatte, so dass es nun in Kraft treten kann. Das Gesetz enthält in erster Linie Änderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Es zielt dabei auf die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl, die Stärkung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes, eine Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfestatistik, die Verwaltungsvereinfachung durch Neuregelung der Kostenheranziehung sowie die Weiterentwicklung der Regelungen zum Sozialdatenschutz und ihre Anpassung an europäisches Recht ab.
Das Gesetz hat direkt Auswirkungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, da diese in § 35 a SGB VIII neben Kinder- und Jugendpsychiatern als Sachverständige benannt werden, von denen das Jugendamt Stellungnahmen hinsichtlich der Abweichung von der seelischen Gesundheit einholen kann. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der ICD-10 (GM) zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht.