Psychotherapeutenkammer Bayern

Neue Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung – Informationsmöglichkeiten für Mitglieder

Meldung vom 02.07.2024

Seit 1. Juli 2024 gelten die neuen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, des PKV-Verbands und der Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein).
Das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) war inzwischen veraltet und enthielt wichtige Leistungen wie z.B. psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie nicht.
Mit diesen neuen Abrechnungsempfehlungen werden Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung geschlossen.

BPtK-Meldung: Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

 

PTK Bayern und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bieten Informationsveranstaltungen für Kammermitglieder zu diesem Thema an. Details zu den Veranstaltungen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie über den jeweiligen Veranstaltungslink:

Mitglieder-Forum der PTK Bayern – Online
Der Vorstand informiert, lädt zur Diskussion ein und berichtet insbesondere auch über die Aktualisierung der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und der sich daraus ergebenden Perspektiven für die psychotherapeutische Behandlung von Privatpatient*innen. Im zweiten Teil des Mitgliederforums steht die Qualitätssicherung im stationären und ambulanten Bereich auf der Tagesordnung
Termin:

  • Mittwoch, 10. Juli 2024, 17:30 - 20:00 Uhr

Informationsveranstaltungen der BPtK – Online
Die Bundespsychotherapeutenkammer stellt die Abrechnungsempfehlungen vor und beantwortet Fragen.
Termine:

  • Montag, 15. Juli 2024
  • Donnerstag, 25. Juli 2024
  • Mittwoch, 14. August 2024 und
  • Montag, 16. September 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr.

 

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