Meldung vom 03.03.2022
Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat in Anbetracht der ab dem 15. März 2022 geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) Informationen zum derzeitigen Umsetzungsstand in Bayern veröffentlicht, die wir hier zum Abrufen bereitstellen.
Auch Inhaber*innen und Beschäftigte psychotherapeutischer Praxen unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Sinne dieser Vorschrift.