Meldung vom 13.01.2025
Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn sie widersprechen aktiv. Die ePA soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Daten der Patient*innen digital zusammentragen. Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, die Medikation oder andere relevante Informationen stehen damit sowohl den Patient*innen als auch den behandelnden Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen digital zur Verfügung.
Am 15. Januar 2025 startet die testweise verpflichtende Einführung der ePA in den Modellregionen Franken, Hamburg und in Teilen Nordrhein-Westfalens. Die Erprobung dauert vier Wochen. Verlaufen die Tests erfolgreich, sollen bundesweit alle anderen Praxen und Behandlungseinrichtungen folgen. Bis zum bundesweiten „Roll Out“ sollen nach Aussage der gematik die kürzlich vom Chaos Computer Club aufgedeckten Sicherheitslücken technisch behoben sein.
Dieser Schritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen stellt auch die Psychotherapeutenschaft vor Herausforderungen u. a. hinsichtlich der technischen Voraussetzungen, der notwendigen Aufklärung der Patient*innen sowie der Herausforderungen im Zusammenhang mit der gebotenen Verschwiegenheit und dem erforderlichen Datenschutz.
Alle Psychotherapeut*innen, die die ePA künftig nutzen müssen, können sich bereits vorab ausführlich informieren:
- Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Die BPtK hat eine Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ erarbeitet und informiert darin über die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Regelungen für Psychotherapeut*innen.
Link zur BPtK-Praxis-Info "Elektronische Patientenakte"
Die BPtK bietet außerdem Online-Informationsveranstaltungen an:
22. Januar 2025 von 18:00 bis 20:30 Uhr
24. Januar 2025 von 9:00 bis 11:30 Uhr
Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie auf der Seite der BPtK:
Link zur Veranstaltung
- Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Detaillierte Informationen in FAQ, Informationsmaterialien und Videoerläuterungen stellt die KBV auf ihrer Homepage zur Verfügung:
Themenseite ePA der KBV
- Informationen von Berufsverbänden
Viele Berufsverbände haben zusätzliche Informationen zusammengestellt und Materialien erarbeitet. Wenden Sie sich hierzu bitte individuell an ihren Verband für weitere Informationen.