Das neue Patientenrechtegesetz und die Berufsordnung der PTK Bayern
Veranstaltung
23. November 2013 -
Schwerpunkt der Veranstaltung ist die Information über das Anfang 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz und seine Auswirkungen auf die in der Berufsordnung der Kammer geregelten Berufspflichten. Nach einer Einführung durch Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der PTK Bayern, wird Thomas Schmidt, Rechtsreferent der Kammer, wesentliche Vorschriften der Berufsordnung darstellen und diese in Bezug zu den Neuregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch setzen. Dabei wird die Veranstaltung immer die Handhabung der Vorschriften im beruflichen Alltag der Kammermitglieder im Blick haben.
Die Berufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeut/innen und für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen in Bayern regelt die standesrechtlichen Pflichten des Berufsstandes in rechtsverbindlichen Vorschriften. Durch das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz wurde nun der sog. Behandlungsvertrag ausdrücklich in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Die Rechte und Pflichten von Behandelnden und Patienten werden in § 630a bis § 630h BGB umfassend zivilrechtlich geregelt. Das BGB enthält somit nun Vorschriften zu einigen der auch in der Berufsordnung geregelten Kernpflichten der Berufsangehörigen und legt dabei auch über die Berufsordnung hinausgehende Pflichten von Psychotherapeut/innen fest.
Es stellt sich daher die Frage, wie in der täglichen Berufspraxis der Berufsangehörigen mit den berufsrechtlichen Pflichten der Berufsordnung unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften des BGB umzugehen ist. Die Veranstaltung legt dabei den Schwerpunkt auf die beruflichen Pflichten, welche durch die Neuerungen im Rahmen des Patientenrechtegesetzes unmittelbar betroffen sind. Dies sind insbesondere die Informations- und Aufklärungspflicht, das Erfordernis der Einwilligung in die Behandlung, die Dokumentationspflicht und das Einsichtsrecht von Patient/innen in die Patientenakte.
Dabei werden wesentliche Unterschiede zwischen den berufsrechtlichen Regelungen in der Berufsordnung und den zivilrechtlichen Anforderungen des BGB herausgearbeitet und im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Praxis bewertet. Auch Reformüberlegungen zur Berufsordnung werden insoweit angesprochen.
Die Veranstaltung wird schließlich in Grundzügen auf weitere wesentliche Berufspflichten wie z.B. die Vorschriften der Berufsordnung zur Schweigepflicht oder zum psychotherapeutischen Abstinenzgebot eingehen.
Für Fragen der Teilnehmer und Diskussion ist ausreichend Zeit eingeplant.
Teilnehmen können ausschließlich Mitglieder der PTK Bayern.
Achtung: Aufgrund der großen Nachfrage haben wir den Veranstaltungsort geändert. Die Veranstaltung findet nicht wie ursprünglich vorgesehen in der Geschäftsstelle der PTK Bayern statt, sondern in der LMU München. Der Termin der Veranstaltung bleibt unverändert.
Unterlagen, wie z.B. das Programm der Veranstaltung, finden Sie hier: