Psychotherapeutenkammer Bayern

Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen in Zeiten der Corona-Krise

Meldung vom 22.04.2020, zuletzt aktualisiert am 07.09.2020

 

Kinder, Jugendliche und deren Eltern sind durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie besonders belastet. Neben diversen Ängsten leiden Kinder und Jugendliche unter den fehlenden sozialen Kontakten zu Gleichaltrigen und wichtigen Bezugspersonen wie Erzieher*innen und Lehrkräften, aber oft auch innerhalb der Familie selbst, z.B. zu den Großeltern.

Mit der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen und Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie werden Familien im Verlauf der Wochen sicherlich mal besser und mal schlechter zurechtkommen.

Für Psychotherapeut*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bringt die Corona-Krise ebenfalls besondere Herausforderungen mit sich. Möglicherweise können zwar Termine flexibler vereinbart werden, da Kindertagesstätten und Schulen geschlossen sind. Eltern, Kinder oder Jugendliche erwägen evtl. aber auch, aus Sorge vor einer Infektion die Sitzungen in der therapeutischen Praxis zunächst nicht weiterzuführen. Gerade in psychotherapeutischen Praxen, in denen Kinder und Jugendliche behandelt werden, sind die geltenden Hygienevorschriften besonders schwer umzusetzen. Die Videosprechstunde, die eine Alternative für den Face-to-face-Kontakt darstellt, ist für viele Kolleg*innen Neuland, mit dem sie erst „heimisch“ werden müssen.

Die PTK Bayern will speziell für Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch für Kolleg*innen, ein paar Informationen bieten, die hier zusammengestellt wurden. Wir erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die FAQs sollen in unregelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Deshalb lohnt es sich, immer wieder einmal vorbeizuschauen.

 

Die unten aufgeführten Fachgesellschaften halten es für möglich, Schulen und Kitas wieder zu öffnen, da der Schutz von Lehrer*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen und Eltern und die allgemeinen Hygieneregeln dem nicht entgegenstünden. Die ausführliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) und des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland (bvkj e.V.) (Stand 19.05.2020) finden Sie hier.

 

Für Kolleginnen und Kollegen:

Vieles von den derzeitigen Besonderheiten im Arbeitsablauf in der Praxis, der Klinik oder Beratungsstelle unterscheidet sich nicht wesentlich von dem, was Psychotherapeut*innen, die mit Erwachsenen arbeiten, berichten. Deshalb wird auf die allgemeinen FAQs, z.B. zu Fragen der Abrechnung oder Praxisorganisation verwiesen.

Es gibt allerdings ein paar Besonderheiten für den Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:

  • Hygiene:
    Bei psychotherapeutischen Sitzungen in den Praxisräumlichkeiten ist derzeit besonders auf die Hygiene zu achten. So sollte neben den für alle Praxen zu beachtenden Hygienehinweisen beispielsweise Spielmaterial verwendet werden, das nach jeder Sitzung gut zu reinigen bzw. zu desinfizieren ist. Aus Infektionsschutzgründen ist auch die Einhaltung des vorgeschriebenen räumlichen Abstands zwischen Personen erforderlich – im Behandlungszimmer, aber auch im Wartebereich. Vor allem im Umgang mit jüngeren Kindern bedarf es kreativer Ideen, diese notwendige physische Distanz einzuhalten.
     
  • Videobehandlung mit Kindern und Jugendlichen:
    Es besteht während der Corona-Pandemie auch die Möglichkeit, psychotherapeutische Einzelsitzungen per Video durchzuführen. Die Videosprechstunde kann dazu genutzt werden, die Bezugspersonen partiell einzubeziehen bzw. ein Bezugspersonengespräch zu führen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Einwilligungserklärung der sorgeberechtigten Person bzw. Personen vorliegt. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren genügt bei vorliegender Einsichtsfähigkeit deren Einwilligung zur Nutzung des Mediums. Die Nutzungsbedingungen einiger Videodienstanbieter enthalten allerdings eine Klausel, dass das Angebot nur von volljährigen Personen genutzt werden kann. Vor Beginn von Videositzungen ist auch zu klären, ob Störfaktoren z.B. durch Geschwister oder Eltern ausgeschlossen werden können und die Vertraulichkeit gewährleistet werden kann.
    Bei der Videosprechstunde kann individuell mit dem Kind/Jugendlichen gemeinsam erprobt werden, was gut funktioniert und hilfreich ist. Bei kleineren Kindern dient die Videositzung erfahrungsgemäß oft dazu, Kontakt zu halten. Evtl. kann die Videosprechstunde in zwei Einheiten aufgeteilt werden oder es werden nur 25-Minuten-Einheiten Videotherapie abgehalten.
     
  • Leistungen für Bezugspersonen bei kleinen Kindern:
    Zu prüfen ist, ob bei kleinen Kindern genehmigte Psychotherapiestunden für das Kind in Bezugspersonenstunden umgewandelt werden können, da i.d.R. stärkerer Beratungsbedarf bei den Eltern vorliegt und diese das Videoangebot besser nutzen können als ihre kleinen Kinder. Eine intensivere Begleitung der Bezugspersonen kann jedoch helfen, Bezugspersonen und Kinder zu entlasten. Dies ist mit der zuständigen Krankenkasse bzw. -versicherung zu klären.
     
  • Ratgeber in Sachen Kinderschutz:
    Die medizinische Kinderschutzhotline hat für Gesundheits- und Heilberufe zwei Kitteltaschenkarten herausgegeben. Darin finden sich viele Hinweise und Ratschläge zum Verhalten in Fällen potentieller Kindeswohlgefährdung. Sie finden die Kitteltaschenkarten hier.

 

Für Ratsuchende und Patient*innen, für Eltern, Kinder und Jugendliche:

Entgegen anderslautender oder uneindeutiger Meldungen sind psychotherapeutische Praxen, Krankenhäuser und Erziehungsberatungsstellen auch derzeit unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorgaben geöffnet.

Psychotherapeut*innen sind Angehörige eines approbierten Heilberufs. Die Einrichtungen gehören zur Gesundheitsversorgung und die Erziehungsberatungsstellen zur Jugendhilfe und unterliegen keinen besonderen Restriktionen. Psychotherapeut*innen sind auch während der derzeitigen COVID-19-Krise für Sie da – selbstverständlich unter Beachtung der Infektionsschutzbestimmungen.

 

Tipps für Kinder und Jugendliche:

  • Die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums München hat zusammen mit der Beisheim-Stiftung Infos zu psychischen Beschwerden sowie Tipps und Hilfestellungen zum Umgang mit den Belastungen altersgerecht zusammengefasst. Die Corona-Webseite extra für Kinder und Jugendliche ist unter www.corona-und-du.info zu erreichen.

 

Tipps für Eltern:

Erziehungsberatungsstellen gibt es in allen Regionen Bayerns, sie sind geöffnet und bieten Telefonberatung, z.T. auch Videoberatung und in Ausnahmefällen auch Face-to-Face-Kontakte für Eltern, aber auch für Kinder- und Jugendliche an. Sie sind Ansprechpartner für Hilfen und Unterstützung im Einzelfall. Adressen finden Sie unter diesem Link: www.lag-bayern.de/erziehungsberatung/beratungsstellen

  • Kinder nehmen die derzeitige Lebenssituation je nach Alter und individueller Entwicklung unterschiedlich wahr. Eltern stehen deshalb vor der Herausforderung, mit ihren Kindern über diese möglicherweise belastende Situation zu sprechen. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium auch ein Merkblatt herausgegeben: Covid-19: Tipps für Eltern.
    Darin gibt es auch Hinweise, wie Eltern ihr Kind in Quarantäne unterstützen können.
     
  • Infos dazu gibt es auch vom Kinderhilfswerk der UNO, UNICEF: Es wurden acht Tipps zusammengestellt, wie Eltern mit den Jüngsten über das Thema sprechen und sie schützen können.
     
  • Das Kinderschutz-Zentrum Leipzig hat viele Ideen zur Gestaltung des Alltags mit Kindern auf seiner Website zusammengestellt. Hier finden Eltern auch Ratschläge, um den Tag sinnvoll zu strukturieren, oder Hilfen, wie sie ihren Kindern die aktuelle Situation altersgerecht erklären können.
     
  • Anregungen für Aktivitäten mit Kindern finden sich auch auf den Seiten des Deutschen Bildungsservers, ein von Bund und Ländern getragenes nationales Web-Portal zu Bildungsthemen. Hier finden sich Linksammlungen zu verschiedenen Aktivitäten mit Kindern: www.bildungsserver.de/Kinderbetreuung-in-der-Corona-Krise-12757-de.html#Linksammlungen_zu_verschiedenen_Aktivitaeten_mit_Kindern
     
  • Elternratgeber in Bezug auf Schule und Bildung: Es gibt u.a. einen Elternratgeber der Schulbehörde Hamburg. Dort wird unter anderem geschildert, wie Eltern das Lernen zu Hause am besten organisieren, ihre Kinder gut unterstützen und motivieren können und wie  sie gut mit Konflikten beim Arbeiten für die Schule umgehen.
     
  • Die AETAS Kinderstiftung ist eine gemeinnützige, maßgeblich spendenfinanzierte Stiftung. Sie arbeitet nach einem traumaspezifischen Frühinterventionsansatz, nach dem in den letzten 14 Jahren bereits mehrere Tausend Kinder, Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte im Kontext einzelner Schicksalsschläge und großer Einsatzlagen begleitet wurden. Sie hat Handreichungen zum Thema Corona-Virus herausgegeben. Sie finden Sie unter diesem Link.
     
  • Medizinische Kinderschutzhotline: Kitteltaschenkarte zum Thema Covid-19 für Eltern, download unter: www.kinderschutzhotline.de/fileadmin/downloads/karte_covid_eltern__7.pdf
     
  • Information und Aufklärung zu den Themen Seelische Gesundheit, Psychische Erkrankungen und Familienleben während einer Ausnahmesituation finden Sie hier: www.achtung-kinderseele.org/information-aufklaerung
     
  • Das Pädagogische Institut - Zentrum für Kommunales Bidlungsmanagement fasst auf ihrer Homepage Tipps zusammen zum Thema "Lernen zuhause – Anregungen für Schüler*innen und ihre Eltern". Diese finden Sie hier: www.pi-muenchen.de/unerwartet-schulfrei
     
  • Unterstützung von Familien und Sicherstellung des Kindeswohls in Zeiten von Corona: Informationen zu Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Unterstützung von Familien, insbesondere Hilfen zur Erziehung sowie Sicherstellung des Kindeswohls vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kinder.php

 

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