Psychotherapeutenkammer Bayern

Was ist der Jahresnachweis, das Fortbildungszertifikat und die Bescheinigung zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung? Wann und wie erhalte ich das jeweilige Dokument?

Jahresnachweis:
Jahresnachweise dienen einem besseren Überblick über die bereits erworbenen und noch zu erwerbenden Fortbildungspunkte für die Mitglieder und einer gleichmäßigeren Verteilung des Verwaltungsaufwands für die Kammer.
Durch die Einreichung einer Jahresübersicht über die von Ihnen im zurückliegenden Jahreszeitraum erworbenen Fortbildungspunkte erhalten Sie von der Kammer einen Jahresnachweis über die von der Kammer Ihrem Fortbildungskonto angerechneten Fortbildungspunkte und die dadurch erreichte aktuelle Punktzahl auf Ihrem Fortbildungskonto. Hierzu tragen Sie die von Ihnen erworbenen Fortbildungspunkte in das Formular „Jahresübersicht“ ein. Die Nachweise hierüber fügen Sie in Kopie bei.

 

Fortbildungszertifikat:
Das Fortbildungszertifikat bescheinigt die Erfüllung der Fortbildungspflicht (mindestens 250 Punkte in fünf Jahren).
 
Sie erhalten das Fortbildungszertifikat auf Antrag, soweit Sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte nachgewiesen haben.
Als Angestellte*r in einem Krankenhaus / einer Einrichtung im Sinne von § 108 SGB V können Sie durch das Fortbildungszertifikat der Kammer auch den Nachweis über die Erfüllung Ihrer sozialrechtlichen Fortbildungspflicht nach § 136b SGB V führen.
Die entsprechenden Antragsformulare können Sie unter `Formulare zur Fortbildung´ herunterladen.

 

Fortbildungsbescheinigung:
Als Vertragspsychotherapeut*in können Sie mit der Fortbildungsbescheinigung den Nachweis über die Erfüllung Ihrer sozialrechtlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung erbringen (mindestens 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren).

Der Fortbildungsnachweis wird erbracht, indem Sie diese Bescheinigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung einreichen.
Die Fortbildungsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag, soweit Sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte nachgewiesen haben.

 

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