Werde ich mit der Akkreditierung als Supervisor*in zur Durchführung von Supervision für Ausbildungskandidat*innen / für die Weiterbildung von Ärzt*innen befähigt?
Die Akkreditierung als Supervisor*in nach der Fortbildungsordnung der PTK Bayern betrifft ausschließlich die Anrechnung von Fortbildungspunkten durch die PTK Bayern für die durch den Akkreditierten angebotenen Supervisionen.