Kann ich für Supervision / Selbsterfahrung Fortbildungspunkte erwerben?
Grundsätzlich gilt, dass nur die Teilnehmer*innen, nicht jedoch die Supervisoren*innen oder Selbsterfahrungsleiter*innen Fortbildungspunkte erwerben können. Teilnehmer*innen von Supervision oder Selbsterfahrung können Fortbildungspunkte erhalten, wenn der*die Supervisor*in oder Selbsterfahrungsleiter*in akkreditiert ist oder die Fortbildung auf seinen Antrag hin anerkannt wurde. Bitte vergessen Sie nicht, Ihrem Antrag eine Kopie der Anerkennung durch einen Berufs- oder Fachverband oder -gesellschaft oder einer Anerkennung nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4 PsychTh-AprV bzw. § 4 Abs. 3 und Abs. 4 KJPsych-AprV beizufügen.