Psychotherapeutenkammer Bayern

Kann ich Fortbildungsveranstaltungen nachträglich anerkennen lassen?

Alle Veranstaltungen, welche für die Teilnehmer*innen für den Erwerb von Fortbildungspunkten anrechenbar sein sollen, müssen vorab von einer Heilberufekammer anerkannt werden und der Fortbildungsordnung der Kammer entsprechen.

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