Psychotherapeutenkammer Bayern

Besteht die Möglichkeit, überzählige Punkte, welche im vorhergehenden Fünfjahreszeitraum erworben wurden, in den nächsten zu übertragen?

Fortbildung soll kontinuierlich erfolgen. Nach der Fortbildungsordnung ist daher für jeweils fünf Jahre der Erwerb von mindestens 250 Fortbildungspunkten vorgesehen. Eine Übertragung von Fortbildungspunkten von einem Fünfjahreszeitraum auf den darauffolgenden Fünfjahreszeitraum wäre mit dem Erfordernis kontinuierlicher Fortbildung sowie mit der sozialrechtlichen Fortbildungsverpflichtung nicht vereinbar.

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964