Psychotherapeutenkammer Bayern

Evaluation der neuen Psychotherapie-Richtlinie – Wir bitten um Unterstützung für die Befragung von Patient/innen!

Im April 2017 wurde die neue Psychotherapie-Richtlinie eingeführt. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben bereits im November 2017 gemeinsam eine Onlinebefragung der Psychologischen Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform zu untersuchen. Diese Befragung war der erste Teil eines Projekts mit dem Ziel, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten. Dadurch sollen Hinweise auf erforderliche Anpassungen und den möglichen Nachsteuerungsbedarf gewonnen werden, um so fundierte Vorschläge für eine weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung machen zu können.

In einem zweiten Schritt soll nun auch die Perspektive der Patient/innen einbezogen werden. Patient/innen sollen zu ihren Erfahrungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung befragt werden. Teilnehmen können Patient/innen bzw. bei Kindern deren Bezugspersonen, die im Zeitraum Mai/Juni 2018 eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.

Dafür sind wir als Kammern auf die Mithilfe unserer niedergelassenen Kolleg/innen, die auch Mitglied der KVB sind, angewiesen!
Gesucht werden Vertragspsychotherapeut/innen, die bereit sind, ihre Patient/innen bzw. bei Kindern deren Bezugspersonen, die bei ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, zu bitten, an einer Onlinebefragung teilzunehmen.

Ablauf der Studie
Interessierte Psychotherapeut/innen können sich für die Studie anmelden. Die Details dazu lesen Sie weiter unten. Nach der Anmeldung erhalten Sie vorab die für die Teilnahme an der Studie erforderlichen Unterlagen. Darin enthalten sind die relevanten Informationen zum Ablauf der Studie sowie Einverständniserklärungsformulare für teilnahmebereite Patient/innen. Diese können in der Praxis die Einverständniserklärung für die Teilnahme unterschreiben und ihre E-Mail-Adresse für die anschließende Onlinebefragung angeben. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut gibt diese an das UKE weiter. Das UKE wird dann die Befragung der Patient/innen online nach der letzten Sprechstundenleistung sowie vier Monate später durchführen. Außerdem werden die Psychotherapeut/innen gebeten, einige Angaben zu ihrer Praxis zu machen und Basisdaten zu den teilnehmenden und nicht-teilnehmenden Patient/innen zu erfassen.

Ziel der Studie
Die Studie soll untersuchen, welche Effekte der Reform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus der Perspektive der Patient/innen festzustellen sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite bestehen. Unter anderem wird erfragt, welche Zugangswege und welche Barrieren es in der psychotherapeutischen Versorgung gibt, welche Wartezeiten beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung bestehen, wie stark belastet Patient/innen sind, die eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen und welche Erwartungen sie an die Sprechstunde haben. Vier Monate später soll über eine zweite Befragung untersucht werden, wie Patient/innen im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde weiter versorgt werden und wie sich ihre Beschwerden in dieser Zeit verändern.
Auf Basis der Studienergebnisse sollen dann Vorschläge an den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelt werden, wie Belastungen von Patient/innen und Psychotherapeut/innen reduziert und die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verbessert werden kann.

Wenn Sie bereit sind, sich an der Studie zu beteiligen, können Sie die Postadresse Ihrer Praxis für die Teilnahme an der Studie unter folgendem Link eingeben: www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/454531?lang=de

Im April 2018 erhalten Sie dann vom UKE alle erforderlichen Unterlagen per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.

 

 

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