Meldung vom 02.04.2020, aktualisiert am 15.04.2020
Aktuell benötigen immer mehr Menschen, die unter den direkten oder indirekten Folgen der Corona-Pandemie leiden, psychotherapeutische Hilfe. Die Pandemie kann Angst und Panik in einem sehr belastenden, aber häufig auch krankheitswertigen Ausmaß auslösen oder verstärken. Auch die Folgen der Pandemie wie Kontaktsperre, Quarantäne oder Existenzängste gehen einher mit psychisch sehr belastenden Situationen, die eine Erkrankung auslösen oder eine bestehende psychische Störung verschlimmern können. Viele Patient*innen psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken wurden kurzfristig entlassen, zum Teil um Ansteckungsrisiken zu minimieren, zum Teil auch um Behandlungskapazitäten für COVID-19 Patient*innen zu schaffen.
Für Menschen, die aufgrund einer Corona-Erkrankung oder einer angeordneten Quarantäne in eine psychische Krise geraten, hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) die Möglichkeit geschaffen, dass Psychotherapeut*innen sie per Videosprechstunde kurzfristig psychotherapeutisch unterstützen können. Eine Liste der Psychotherapeut*innen, die sich hierzu bereit erklärt haben, findet sich auf der Homepage der KVB unter www.kvb.de/service/patienten/coronavirus-infektion/
Nach der neuen bundesweiten Regelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vom 1. April 2020 können Psychotherapeut*innen im Quartal pro Patient*in bis zu 20 Telefongespräche von mindestens 10 Minuten Dauer abrechnen. Die telefonische Beratung ist nur bei bekannten Patient*innen und/oder deren Bezugspersonen möglich. Der/die Patient*in gilt als bekannt, wenn er/sie in den Quartalen 4/2018 - 2/2020 wenigstens einmal in der Praxis war. Die Neuregelung gilt vorerst bis 30. Juni 2020. Diese bundeseinheitliche Regelung löst die Sonderregelung der KV Bayerns zur Telefonsprechstunde ab 17. April 2020 vollständig ab.
Damit kann denjenigen schon bekannten Psychotherapiepatient*innen, denen in der aktuellen Lage weder eine Videobehandlung noch ein Besuch in einer psychotherapeutischen Praxis möglich ist, bei Bedarf auch per Telefon ein Angebot zur Krisenintervention, Stabilisierung und zur Aufrechterhaltung von psychotherapeutischen Behandlungen gemacht werden. Psychotherapeut*innen werden dabei sehr genau prüfen, ob diese Möglichkeit im Einzelfall und unter diesen besonderen Umständen fachlich angemessen ist.
Die PTK Bayern fordert die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, darüber hinaus bis zum Ende der Krise in dringenden Fällen auch bei unbekannten Patient*innen einen telefonischen Kontakt zu ermöglichen und die noch bestehende Begrenzung der Anzahl durchzuführender Kontakte für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aufzuheben. Weiterhin sollten für diesen Zeitraum auch reguläre psychotherapeutische Sprechstunden und Akutpsychotherapie sowohl per Video als auch per Telefon zugelassen werden.
Die PTK Bayern bedankt sich bei allen Mitgliedern für Ihren unermüdlichen Einsatz zur Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Versorgung in Bayern in dieser schweren Zeit!