Landesausschuss: 91 freie Psychotherapeutensitze für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Bayern
18. Februar 2014 -
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern hat am 18.02.2014 neue Planungsblätter für die ambulante psychotherapeutische und ärztliche Versorgung in Bayern veröffentlicht. Darin werden insgesamt 91 freie Psychotherapeutensitze für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Bayern ausgewiesen. In diesen Gebieten werden Psychotherapeut/innen also besonders dringend gesucht. Für Psychotherapeut/innen, die eine Niederlassung planen, stellen diese freien Sitze eine einmalige Chance für eine kostengünstige und gleichzeitig stabile Existenzgründung dar.
Vom Landesausschuss wurden damit auch die Versorgungsgrade der 79 bayerischen Planungsbereiche neu berechnet und festgestellt, in welchen Gebieten eine psychotherapeutische Unter- oder Überversorgung besteht. Die Planungsblätter werden alle sechs Monate aktualisiert. In Bayern gibt es in 20 Planungsbereichen insgesamt 59,5 Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeut/innen, 25 verbleibende Sitze für Psychotherapeut/innen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln sowie 6,5 mögliche Zulassungen für psychotherapeutisch tätige Ärzt/innen.
Rund 190 Kolleg/innen nutzten bereits im letzten Jahr die Chance, einen der ab Anfang Juli 2013 282,5 neuen Sitze zu erhalten. Nach der ersten Bewerbungsrunde gibt es weiterhin eine erhebliche Zahl unbesetzter Sitze überwiegend in ländlichen Gebieten. Der Planungsbereich Freyung-Grafenau wurde als unterversorgt ausgewiesen (Versorgungsgrad von 55,9%) hier können zusätzliche Fördermittel für eine Praxisneugründung oder Lehrpraxis beantragt werden.
Wenn Sie sich auf einen der freien Sitze bewerben möchten, setzen Sie sich bitte mit den Präsenzberater/innen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für die jeweiligen Bezirke und Zulassungsbereiche in Verbindung. Die KVB bietet auch Beratungen für niederlassungswillige Psychotherapeut/innen an.
Die PTK Bayern weist darauf hin, dass die neu berechneten Versorgungsgrade nichts mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf psychisch kranker Menschen zu tun hat und der Nachfrage nach Psychotherapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bei der Novellierung der Bedarfsplanungs-Richtlinie im Wesentlichen die bisherigen Allgemeinen Verhältniszahlen (Einwohner je Psychotherapeut) fortgeschrieben und die Planungsbereiche in eine neue Systematik eingeteilt. Er hat nicht den tatsächlichen Bedarf an ambulanter Psychotherapie ermittelt und wesentliche fehlerhafte Rahmenbedingungen nicht angepasst.
Die Tabellen mit den freien Sitzen in den jeweiligen Planungsbereichen finden Sie in den unten stehenden Listen zum Herunterladen.