Obwohl das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Vorfeld des Gesetzentwurfs einen großen Runden Tisch eingerichtet hatte, um die Neu-regelung mit vielen Expert/innen sowie Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen psychisch Kranker zu diskutieren, ist kaum etwas von deren Vorschlägen in den Gesetzentwurf eingeflossen. Anregungen zur Weiterentwicklung der Versorgung, zu Prävention oder Psychiatrieberichterstattung wurden in den Wind geschlagen. Einzig flächendeckende Krisendienste stellen einen echten Fortschritt dar.
In den Artikeln 5 bis 39 des Gesetzentwurfes, die die öffentlich-rechtliche Unterbringung behandeln, bleibt Bayern jedoch deutlich hinter den Psychisch-Kranken-Hilfegesetzen (PsychKGen) anderer Bundesländer zurück. Die Gefahrenabwehr steht als Zielsetzung vor der Behandlung; psychisch kranke Menschen werden in erster Linie als potentielle Straftäter/innen angesehen und nicht als kranke Personen, die eher selten untergebracht werden müssen, und wenn erforderlich, dann weit überwiegend zu ihrem eigenen Schutz. Viele Regelungen des Maßregelvollzugs, die für psychisch Kranke nach einer Straftat mit Schuldunfähigkeit gelten, sollen in das BayPsychKHG übernommen werden. Eine zentrale Unterbringungsdatei soll über 5 Jahre personenbezogene Daten inkl. Diagnose speichern und diese Daten Polizei wie Behörden zur Verfügung stellen. Entlassungen aus der Unterbringung sind der Polizei zu melden. Auch Jugendliche können diesen Regelungen unterworfen werden.
Dieser Gesetzentwurf wirft damit die Bemühungen um die Entstigmatisierung psychisch kranker Menschen weit zurück. So kann weder angemessene Hilfe für psychisch Kranke noch Sicherheit für die Gesellschaft erreicht werden. Die PTK Bayern wird sich deshalb im Verbund mit anderen Akteuren (Klinikdirektoren, Bezirketag, Wohlfahrtsverbände u. a.) weiterhin engagiert für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes einsetzen, um ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz für Bayern zu erreichen, das seinen Namen zu Recht trägt.